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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-21

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-21

Wortprotokoll

Entsprechend dem Antrag des Bundesrates hat der Ständerat am 15. September 2021 eine gleichlautende Motion angenommen. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen ebenfalls anzunehmen.

Die Motion listet mehrere Quellen auf, aus denen sich Erkenntnisse ergeben oder noch ergeben werden, die Änderungen des geltenden Rechts nötig machen könnten. Es sind dies der Bericht der beiden GPK, die Erfahrungen der Gerichtskommission und allfällige Erkenntnisse aus den noch [PAGE 1740] laufenden Arbeiten zum Postulat Jositsch zur Überprüfung der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.

Die Motion hält zudem fest, dass sich die Reform im Rahmen des Status quo plus des Berichtes der beiden GPK bewegen sollte. Der Bundesrat begrüsst es, alle dereinst als nötig erkannten Gesetzesänderungen in einer einzigen Vorlage zusammen zu präsentieren. Der Bundesrat und ich als Vorsteherin des EJPD haben auch Signale aus den Kommissionen für Rechtsfragen erhalten, wonach es nicht zielführend sein könne, dass ebendiese verschiedenen Vorstösse und parlamentarischen Initiativen weiterverfolgt würden. Es handelt sich hier um eine klassische Behördenvorlage, eine Bundesratsvorlage, und der Bundesrat ist bereit, hier die Verantwortung für die Gesetzgebungsarbeiten zu übernehmen.

Wenn man jetzt Herrn Schwander zugehört hat, der sagt, der Status quo plus reiche nicht aus, muss man etwas bedenken: Es stimmt, zu Beginn dieser "Justizkrise", wie sie Herr Hurni genannt hat, gab es Stimmen, die sagten, man müsse das Modell der Bundesanwaltschaft total ändern, man müsse vielleicht wieder zu den regionalen Modellen zurückgehen, die man zu Beginn der Reform einmal angedacht hatte, und man müsse Kompetenzen zurück an die Kantone übertragen.

Ich möchte Ihnen aber klar sagen: Die Kantone sind der Meinung, man müsse am heutigen Modell Korrekturen anbringen. Die Strukturen sind jetzt einfach so gewachsen. Das heisst, wir haben auf der einen Seite eine Bundesanwaltschaft, wir haben aber auf der anderen Seite vielleicht auch Dinge - das betrifft das Postulat Jositsch -, bei denen man sagen muss, dass die Kompetenzen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Kantone und denjenigen des Bundes vielleicht nicht ganz richtig aufgeteilt sind. Vielleicht gibt es da und eben auch bei den anderen Fragen Korrekturbedarf. Aber die Kantone, das ist ihr klares Signal, wollen nicht, dass die ganze Organisation sozusagen auf den Kopf gestellt wird.

Die Motion ermöglicht dies, innerhalb der Leitplanken, die vorgegeben sind. Deshalb ist der Bundesrat mit der Annahme der Motion einverstanden und bereit, hier auch Verantwortung für die Gesetzgebungsarbeiten in diesem Bereich zu übernehmen.