Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-21

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-21

Wortprotokoll

In den sechs gleichlautenden Motionen fordern die Motionärinnen und Motionäre den Bundesrat auf, sich am Solidaritätsmechanismus zur Verteilung der im Mittelmeer geretteten Menschen zu beteiligen und damit Solidarität mit den europäischen Staaten Italien, Malta und Spanien zu zeigen.

Als Vorbemerkung lässt sich zur Frage der Solidarität mit den von der Migration am stärksten betroffenen europäischen Ländern Folgendes festhalten: Die Frage betrifft die Anlandungen, d. h., sie betrifft nicht die Zahl der Asylgesuche pro Kopf. Die Schweiz hat mehr Asylgesuche pro Kopf als gewisse Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Nun zurück zu den Motionen: Im letzten Jahr war es mitunter so, dass auch andere Orte der Welt im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit standen. Vor etwa einem Jahr war es Griechenland; nun ist es Litauen - diese Frage ist hier im Parlament noch nicht diskutiert worden -, das sich angesichts der Migrationsbewegungen aus Weissrussland mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sieht. Das Regime Lukaschenko versucht bewusst, die EU und auch die Schengen-Staaten mit Asylgesuchen bzw. mit dem Transport von Menschen an die Schengen-Aussengrenze zu belasten und auch zu destabilisieren. Wie wir zudem wissen, wird sich die Frage der Solidarität auch im Zusammenhang mit Afghanistan stellen.

Aber zurück zum Thema Mittelmeer: Die Rettung von Menschen aus Seenot ist eine humanitäre und völkerrechtliche Pflicht. Für den Bundesrat ist klar, dass alle im Mittelmeer aktiven Akteure die Prinzipien der Seenotrettung, der Menschenrechte, aber auch die Genfer Flüchtlingskonvention und insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip respektieren müssen. Für die Idee einer "Koalition der Willigen", wie sie in den Motionen erwähnt ist, setzten sich im Sommer 2019 besonders Deutschland und Frankreich ein. Ich sage bewusst "setzten" - darauf komme ich später zurück. Es ging zu jener Zeit darum, dass Italien die Einfahrt von NGO-Rettungsschiffen in italienische Häfen untersagte.

Am 23. September 2019 einigten sich Deutschland, Frankreich, Italien und Malta gemeinsam mit der finnischen EU-Ratspräsidentschaft über die sogenannte Malta-Deklaration; das war diese "Koalition der Willigen". Damit legten diese Staaten unter sich einen Mechanismus zur freiwilligen Ad-hoc-Aufnahme von aus Seenot geretteten Personen fest. An dieser Übergangslösung beteiligten sich danach punktuell zwar weitere Staaten. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten, darunter auch die Schweiz - das wurde gesagt -, hat sich nicht am Mechanismus beteiligt.

In der Zwischenzeit ist doch einiges passiert. Der Mechanismus ist an der Innenministerkonferenz, an der ich immer teilnehme, in der Zwischenzeit kein grosses Thema mehr. Dieser Mechanismus hat auch nicht den Erfolg gezeitigt, den man damals wollte. Der Mechanismus ist von der Aktualität insofern überholt worden, als die EU-Kommission vor einem Jahr das Paket zur Asyl- und Migrationsrevision von Schengen/Dublin vorgestellt hat. Dort ist der Solidaritätsmechanismus freiwillig. Ich war am Donnerstag letzter Woche in Berlin bei Horst Seehofer. Horst Seehofer hat mir gesagt, dass sich Deutschland aus der "Koalition der Willigen" zurückgezogen habe. Und warum? Weil eben diese Reform auf der Ebene der EU blockiert ist. Sie wird zurzeit eben[NB]leider[NB]auch[NB]etwas[NB]durch[NB]die Mittelmeer-Anrainerstaaten blockiert.

Sie müssen sich das vorstellen, ich führe es vielleicht kurz aus: Sie haben einerseits eine Gruppe von Staaten, die überhaupt keine Verteilung von Flüchtlingen und keine Solidarität mit diesen wünscht. Andererseits gibt es eine Gruppe - zu dieser gehört auch die Schweiz -, die sagt: Ja, wir möchten diese Reform von Schengen/Dublin; wir möchten sie auch schrittweise, das ist pragmatisch; wir möchten zum Beispiel eben den Aussengrenzschutz verstärken, die Asylverfahren an den Aussengrenzen führen, eine gemeinsame Rückkehrpolitik verfolgen; das ist mehrheitsfähig, beginnen wir doch mit dem, was mehrheitsfähig ist. Die Mittelmeer-Anrainerstaaten sind damit nicht einverstanden. Sie sagen, dass sie nur eine Reform wollen, wenn alles darin enthalten ist, also auch dieser Solidaritätsmechanismus.

Sie sehen also, hier ist einfach auch die Aktualität heute etwas eine andere. Die Schweiz setzt sich seit mehreren Jahren für eine strukturelle und nachhaltige Reform des Asylwesens auf europäischer Ebene ein, damit eine bessere Verteilung der Verantwortung erreicht wird. Wir begrüssen deshalb diese Massnahmen auf Ebene der EU-Kommission. Aber noch einmal: Dieser Solidaritätsmechanismus ist freiwillig. Wenn Sie jetzt dem Bundesrat heute sagen, man müsse diesem Mechanismus quasi zwingend zustimmen, dann berauben Sie uns vielleicht auch etwas einer Verhandlungsposition. Ich sage das etwas undiplomatisch: Das wäre für uns ein Thema, das wir in der Situation, in der wir heute mit der EU stehen, auch einmal einbringen könnten.

Nationalrat Fluri hat es gesagt: Ad-hoc-Aufnahmen von aus Seenot geretteten Migranten stehen für den Bundesrat nicht im Vordergrund. Wir sind Ad-hoc-Mechanismen gegenüber zurückhaltend, weil wir möchten, dass der Dublin-Mechanismus eingehalten wird. Wenn es nicht eine Migrationskrise gibt - wie das damals bei Syrien der Fall war, wo man eingewilligt hat, eine Relocation durchzuführen, weil[NB]es nicht mehr möglich war, alle Menschen zu betreuen -, dann sind grundsätzlich die Staaten für die Durchführung eines[NB]Asylgesuchs[NB]zuständig, in welchen die Personen registriert wurden. Wir möchten nicht, dass das Dublin-Verfahren unterlaufen wird, dass auch Menschen auf europäische Staaten verteilt werden, die am Schluss keine Aussicht auf Asyl haben.

Ich möchte zuletzt noch erwähnen, dass im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags, also mit dem Rahmenkredit Migration, besonders stark belastete EU-Staaten beim Migrationsmanagement unterstützt werden sollen. Die Schweiz unterstützt Italien, die Schweiz unterstützt Griechenland, die Schweiz ist beispielsweise auch bereit, Zypern zu unterstützen. [PAGE 1746]

Es stellen sich hier also, zusammengefasst, zwei Fragen. Die erste ist die Frage der Seenotrettung. Ich möchte es noch einmal betonen: Für den Bundesrat ist klar, es ist eine humanitäre, völkerrechtliche Pflicht, dass Menschen gerettet werden. Hingegen macht es, das ist die zweite Frage, keinen Sinn, die Menschen auf europäische Staaten zu verteilen und das Dublin-System zu unterlaufen. Die Schweiz unterstützt die Anrainerstaaten, ich habe es ausgeführt, aber in einem anderen Rahmen.

Ich bitte Sie deshalb, die Motionen abzulehnen.