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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-09-21

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21

Wortprotokoll

Wir haben jetzt viele Gegenargumente gehört. Ich bitte Sie aber doch, auf die Vorlage einzutreten. Es kommt ja nichts aus dem Nichts. Es ist ja nicht so, dass Einzelne von uns sagen: Jetzt müssen wir diesen Eigenmietwert abschaffen, macht endlich vorwärts! Es ist ein Anliegen von nicht wenigen Leuten. Deshalb ist es auch immer auf der politischen Traktandenliste - nicht, weil zwei, drei Leute hier ein Hobby damit pflegen.

Der Eigenmietwert ist ein emotionales Thema, das ist mir bewusst. Ich kann das auch als ehemaliger Steuerverwalter sagen; das Thema hat mich in meiner Karriere damals fast am meisten beschäftigt. Der Eigenmietwert ist für die einen zu hoch, für die anderen zu tief. Das Hauptproblem ist aber, glaube ich, dass er nicht verstanden wird. Die Menschen in der Schweiz bestehen zu 99 Prozent eben nicht aus Steuerexperten. Es sind Leute, die verstehen möchten, warum sie auf etwas Steuern bezahlen.

Auch steuerrechtlich, das hat Kollege Rechsteiner ausgeführt, kann man den Eigenmietwert begründen: Es ist ein Naturaleinkommen. Wir haben heute das System, dass wir dieses Naturaleinkommen besteuern und dafür alle Abzüge zulassen, auch den Unterhalt für die Liegenschaft und die Schuldzinsen. Im reinen Systemwechsel würden wir das alles streichen, das ist mir klar.

Wir haben zwei Systeme. Beide haben ihre Schwächen und ihre Vorteile, das hat auch der Kommissionssprecher ausgeführt. Nur, das grosse Wort der "Gerechtigkeit" im Steuerrecht hat sich für mich in meiner dreissigjährigen Karriere auch abgeschwächt. Wenn wir gerecht wären und die Besteuerung dieses Naturaleinkommens als richtig erachten würden, dann müssten wir auch einen Eigenmietwert auf [PAGE 895] Fahrzeugen und auf teuren Möbeln besteuern. Der Grund für die Besteuerung ist, dass man eigene Vermögensgegenstände nutzt. In diesem Sinne sind die Liegenschaften nur ein Teil davon. Man ist sich bewusst, dass man hier nur die Liegenschaften nimmt, weil sie einen grossen Wert haben und ihr Eigenmietwert mit den Mieten vergleichbar ist. Man könnte aber auch die anderen Vermögensgegenstände mit Naturaleinkommen belasten. Man macht es nicht, weil es einfach nicht durchführbar ist. Deshalb ist hier "Gerechtigkeit" vielleicht nicht das richtige Wort, sondern Worte wie "Verhältnismässigkeit" und "Verfahrensvereinfachung". Das ist eigentlich das Thema; deshalb nehmen wir hier die Liegenschaften.

Wir sind natürlich nicht konsequent, wenn wir den Systemwechsel jetzt nicht voll umsetzen; das ist klar. Aber immerhin, und das möchte ich doch vorwegnehmen, gibt es im System, das wir gemacht haben, wenigstens eine administrative Vereinfachung für die Hauptwohnsitze .

Die Eigenmietwertbesteuerung ist ein administrativer Aufwand. Die Kantone haben das bis jetzt so hingenommen; ich komme dann noch zur Stellungnahme der Kantone. Aber eigentlich vereinfachen wir das Verfahren, wenn wir nur schon bei einem wichtigen Teil, nämlich bei den meisten, die nur über Wohneigentum verfügen, den Eigenmietwert wegnehmen und damit weniger Diskussionen, Einsprachen und Verfahren haben. Das würde die Verwaltung vermutlich begrüssen, bzw. sie begrüsst es schon.

Das Problem des Wechsels ist mir auch klar. Wir haben hier zwei Gruppen, das ist offensichtlich. Wir haben die Gruppe der vor allem älteren Eigentümer, die abbezahlt und vielleicht noch gut saniert haben und dann mit ihrer Rente die höhere Steuerrechnung bezahlen müssen, die sie nicht verstehen. Sie sagen: "Ich habe nur so viel Einkommen, aber in der Steuerrechnung steht dann ein Einkommen, das ich gar nicht habe."

Ich will hier keinen Stadt-Land-Graben bilden. Es ist aber nicht so, dass dies jetzt einfach die Reichen betrifft. In meinem Umfeld hat es viele Leute, ältere Leute, die eine AHV und vielleicht eine kleine Rente haben und die ihr Leben lang gespart haben, damit sie keine Schulden auf der Liegenschaft mehr haben. Bei diesen spielt es wirklich eine Rolle, ob der Eigenmietwert besteuert wird oder nicht. Für sie wäre es auch von Vorteil, wenn wir das System ändern würden. Wenn ich jetzt zu diesen Leuten gehen und sagen würde, sie seien reiche Leute, dann würden sie mich nicht verstehen und mir sagen, das stimme gar nicht. Wir haben viele solche Menschen im Land, die uns auch schreiben und die mich ansprechen und sagen: "Schafft endlich diesen Eigenmietwert ab, der ist doch nicht gerecht!" Dann kann ich als Steuerrechtler sagen: "Doch, doch, der ist gerecht und richtig, du nutzt das ja auch selber aus." Aber Sie wissen ja auch, dass das nicht verstanden wird.

Dann gibt es die andere Gruppe, das sind die jungen Familien, die Neueigentümer, die gar nicht anders können, als Schulden aufzunehmen, und die dann froh sind, wenn sie diese abziehen können. Mit diesem "Gebastel", wie es Kollege Levrat gesagt hat, haben wir hier einfach einen Kompromiss gemacht. Deshalb kann ich auch zur Vorlage stehen. Wenn man sagt: "Ihr bastelt herum" - "bricolage" -, meine ich: Lesen Sie mal das Steuergesetz richtig, da wird noch mehr gebastelt! Wenn wir nicht basteln würden, dann hätten wir kein Steuerrecht. Nehmen Sie mal Artikel 37b DBG - den kennen Sie jetzt nicht -, aber ich sage immer, wenn Sie den lesen, schaffen Sie es nicht bis zur letzten Zeile; da schlafen Sie ein.

Wir machen viel Gebastel im Steuerrecht, wir sind nicht auf der grünen Wiese. Wir müssen das machen, was machbar ist, und das hat Ihre Kommission mit dieser Vorlage gemacht, die noch zu Diskussionen führen wird. An der wird man noch schleifen, das hat auch der Kommissionssprecher gesagt.

Es ist klar, wir können nicht alle befriedigen, wenn wir das System wechseln, aber wir befriedigen auch heute, mit dem geltenden System, nicht alle. Wir versuchen jetzt einen Weg aufzugleisen, der schon lange diskutiert wird. Ich würde es jetzt nicht so negativ sehen, dass wir nur die Reichen begünstigen und hier ein komplettes Gebastel machen. Der Wechsel ist nicht konsequent, aber er betrifft einen Grossteil der Wohneigentümer, und er wird ein Vorteil sein für viele, die ein Problem mit dem heutigen System haben.

Noch zu den Ausfällen: Es ist klar, dass wir jetzt, in dieser Zeit der Tiefzinsen, Ausfälle haben. Aber rechnen Sie dann erneut in vier Jahren - wir wissen es ja nicht. Als Kantonsvertreter würde ich heute auch sagen, jetzt hätten wir Steuerausfälle. Wir gehen einfach davon aus, dass diese Tiefzinsphase ewig geht, aber die geht nicht ewig. Nur schon bei einer Zinshöhe von 3,5 Prozent - vor zwanzig Jahren war das tief - haben die Kantone dann Mehreinnahmen, und dann werden sie ruhig sein. Es ist klar, heute haben wir Steuerausfälle, aber wir haben sie vielleicht schon in zwei, drei Jahren nicht mehr. Dann kehrt es ins Gegenteil; dann werden wir eher das Problem haben, dass wir den Hauseigentümern erklären müssen, wie viele Nachteile sie haben, weil sie dann ja die Mehreinnahmen bezahlen.

Deshalb bitte ich Sie, der Vorlage zuzustimmen.

Es ist mir aber noch ein Anliegen, etwas zur Verschuldung zu sagen, da bin ich auch ein bisschen bei Kollege Rechsteiner. Der Kommissionssprecher erwähnte die hohe Verschuldung der privaten Haushalte und dass das vom Staat belohnt würde. Das tönt ein bisschen nach freiwilliger und cleverer Steuerplanung. Das ist es nicht. Fakt ist, dass der grösste Teil der Verschuldung Hypothekarverschuldung ist.

In der Schweiz haben die wenigsten Menschen die Möglichkeit, die Liegenschaft einfach mit Eigenmitteln zu bezahlen. Deshalb haben wir diese Verschuldung. Wir versuchen, dies für die Neueigentümer ein bisschen abzuschwächen. Eine Variante wäre das System Griechenlands, wo man mit den Eigenmitteln einen Stock baut und die Häuser dann halb fertig herumstehen, bis man genug Eigenmittel hat, um sie fertig zu bauen. Das können wir bei uns, mit diesen hohen Preisen, gar nicht machen. Deshalb ist klar: Es wäre gut, wenn wir eine tiefere private Verschuldung hätten, aber die hohe Verschuldung ist für die Schweiz vermutlich einfach ein Fakt. Wir sollten beim Steuerrecht dafür sorgen, dass wir hier nicht "überbeissen"; das ist schon ein Hinweis auf meinen Minderheitsantrag. Stattdessen sollten wir ein System suchen, das für die meisten das richtige System ist, auch wenn es nie für alle das richtige System sein wird.

Der Systemwechsel hilft vielen, er wird viele Probleme und viele Diskussionen beenden. Das ist das Ziel der Vorlage: hier ein politisches Anliegen aufzunehmen und umzusetzen.

Ich danke, wenn Sie auf die Vorlage eintreten.