Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-13
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-13
Wortprotokoll
Die Fragen Aeppli und Bühlmann beantworte ich gemeinsam.
Der Integrationsartikel, nach dem der Bund inskünftig finanzielle Beiträge für die soziale Integration von Ausländerinnen und Ausländern ausrichten kann, ist gleichzeitig mit dem total revidierten Asylgesetz auf den 1. Oktober 1999 in Kraft gesetzt worden. Der Bundesrat ist beauftragt, das Verfahren zu regeln.
Der Bund soll seine finanziellen Leistungen von Gesetzes wegen nur erbringen, sofern sich Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen. Das Ausrichten der Bundesbeiträge hat im Rahmen eines Gesamtkonzepts sowie nach hinreichend bestimmten Kriterien zu erfolgen. Im Konzept ist namentlich festzulegen, welche Integrationsprojekte und -aufgaben mit welchen Prioritäten unterstützt werden sollen und wie hoch der Unterstützungsbedarf zu veranschlagen ist. Die Grundsätze für die Leistungen des Bundes und die Verfahrensfragen sollen in einer Verordnung geregelt werden. Mit dem Ausarbeiten dieses Integrationskonzepts war die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) beauftragt. Sie sollte die sich mit Blick auf den Erlass der Verordnung und die Ausrichtung der Bundesbeiträge ergebenden Fragen prüfen. Die EKA hatte den Auftrag, zuhanden des Bundesrates Bericht zu erstatten.
Dieser Integrationsbericht war auf Ende des letzten Jahres erwartet worden, wurde dem auftraggebenden EJPD von der EKA jedoch erst Ende Oktober dieses Jahres abgeliefert. Bei dieser Ausgangslage fehlten zum Zeitpunkt der Finanzplanung für das Jahr 2000 die erforderlichen Grundlagen. Der Integrationsbericht der EKA wird dem Bundesrat in den nächsten Wochen zusammen mit einem Vorgehenskonzept unterbreitet. Die Arbeiten für eine Integrationsverordnung sind an die Hand genommen worden. Der Entwurf soll im Frühjahr 2000 in die Vernehmlassung geschickt und auf den 1. Oktober 2000 in Kraft gesetzt werden. So werden die Voraussetzungen geschaffen, damit ab 2001 die nötigen Kredite bereitgestellt werden können.