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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-09-21

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Vorstössen Folge zu geben.

Wenn ich dieses Geschäft etwas analysiere, dann stelle ich fest: Es gibt im Grunde genommen zwei Phasen. In einer ersten Phase hat man alle Begehren oder Vorstösse abgelehnt, mit Verweis auf einen Bericht des Bundesrates über die Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die [PAGE 909] Mehrwertsteuer. Das war die Phase bis Mai 2019. Dann kam dieser Bericht. Man hat gedacht, jetzt komme Bewegung in die Sache. In den Nationalrat kam Bewegung. Kollegin Häberli-Koller hat gesagt, der Nationalrat habe diesen Vorstössen Folge gegeben. In unserem Rat wurde es in der Septembersession 2019 diesbezüglich sehr knapp. Wir haben die seinerzeitige Standesinitiative Thurgau mit 19 zu 18 Stimmen abgelehnt.

Ich meine, wir sind gut beraten, jetzt in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen und diese Vorstösse anzunehmen. Wir sind uns sicher einig, dass diese Vorstösse insgesamt keine Wunderwaffen im Kampf gegen den Einkaufstourismus sind. Dessen sind wir uns alle bewusst. Es ist logisch, dass schlussendlich die hohen Preisdifferenzen insbesondere den Einkaufstourismus befeuern. Aber trotzdem: Es entsteht ein gewisser Dämpfungseffekt, wenn die steuerliche Ungleichbehandlung - darum geht es hier - reduziert oder beseitigt wird. Der Bundesrat spricht in diesem erwähnten Bericht von einem geringen Effekt. Wie stark dieser Effekt schlussendlich sein wird, wissen wir erst, wenn wir die Massnahme umgesetzt haben.

Der Bundesrat selbst kommt in seinem Bericht zur Auffassung, dass eine bedingte Senkung der Wertfreigrenze von den möglichen Massnahmen die sinnvollste ist, dies unter Einbezug einer Verzollungs-App. Genau das sieht im Übrigen die Motion der Finanzkommission des Nationalrates vor. Vielleicht hat auch darum Bundesrat Maurer in seinem Votum im Nationalrat von einer Güterabwägung gesprochen. Güterabwägung, das bedeutet nichts anderes, als dass es bei einer Massnahme eben Pro und Contra gibt. Für mich sind die Pro zugunsten dieser Vorstösse klar überwiegend. Wieso?

1.[NB]Die Reduktion der Steuerungleichheit oder die Lösung, die sich hier anbietet, führt auch zu einem positiven Effekt für die Bundeskasse. Oder umgekehrt: Wir sprechen beim Status quo auch von einem klaren Einnahmenverlust zulasten der Bundeskasse in einem doch beträchtlichen Ausmass.

2.[NB]Die Fiskalausfälle haben natürlich auch eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung; darauf wurde bereits hingewiesen. Man spricht von einem Kaufkraftabfluss aus der Schweiz im Umfang von rund 10 Milliarden Franken.

3.[NB]Denken Sie auch an die unnötige Mobilität, die hier geschaffen wird. Die Umweltbilanz des Einkaufstourismus ist schlecht: Stau, Lärm, Abgase.

4.[NB]In unseren Grenzregionen haben wir ein permanentes Verkehrschaos bei den Grenzübergängen.

5.[NB]Es geht natürlich auch darum, die Rahmenbedingungen für das Gewerbe in den Grenzregionen zu verbessern und die Innenstädte attraktiver zu gestalten.

Bis jetzt wurden gegen die Einführung der Massnahmen insbesondere vollzugspraktische Gründe angeführt. Wie auch bereits von Frau Häberli-Koller gesagt, haben wir technologische Möglichkeiten, die diese angeblichen Probleme lösen können. Wir können auch einen Blick nach Europa werfen: Wie Sie wissen, bestehen seit dem Brexit erhebliche technologische Herausforderungen an der Grenze zwischen der EU und dem UK. Und es sind just Schweizer Unternehmen, welche die Technologie liefern, um die negativen Effekte dieser neuen Grenzhindernisse einigermassen zu reduzieren - es ist Schweizer Technologie! Wir können doch jetzt bei diesem Thema, bei dem es um die Schweiz selbst geht, nicht sagen, wir schafften das nicht!

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, diese angeblichen Vollzugsprobleme doch etwas zu relativieren. Man könnte, das hat auch der Bundesrat in seinem Bericht aufgeführt, Anreize für die Verwendung der digitalen Möglichkeiten setzen, insbesondere indem man beispielsweise eine Schaltergebühr für jene einführte, die diese Abwicklung immer noch auf Papier machen wollen; das kennen Sie auch von anderen Betrieben, beispielsweise der Swisscom.

Ich habe auch die Debatte zur Initiative 18.316 anlässlich der Herbstsession 2019 nochmals etwas analysiert. Damals sagte der Sprecher der vorberatenden Kommission, der WAK, Folgendes: "Es war in der Kommission klar, dass sie bereit ist, die Thematik wiederaufzunehmen, wenn dannzumal eine technologische Möglichkeit der vereinfachten Abrechnung bestehen sollte." (AB 2019 S 780) Genau hier setzt diese Motion an.

Wir können uns bei diesem Thema ähnlich wie beim Eigenmietwert, über welchen wir jahrelang ohne Lösung gesprochen haben, in Pro und Contra verkeilen. Aber vielleicht müssen wir uns auch ein paar grundsätzliche Überlegungen dazu machen, was die Rolle der Politik, die Rolle des Staates hier letztlich sein soll. Es geht um einen Beitrag zur verbesserten Steuergerechtigkeit. Es ist doch offensichtlich, dass sich die Betroffenen in den Grenzregionen ungerecht behandelt fühlen. Als Konsumentinnen und Konsumenten geniessen wir die Vorzüge offener Grenzen, und auch das Gewerbe will hier nicht Einschränkungen, wie mir dies auch seitens des Gewerbeverbands versichert wurde. Aber die Chefs und Chefinnen und die Mitarbeitenden dieser Unternehmen verstehen vor allem als Bürgerinnen und Bürger nicht, wieso die Schweiz vor der Haustüre eine steuerfreie Zone schafft. Das ist nicht nachvollziehbar, und das befeuert logischerweise eben auch den Einkaufstourismus. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht wörtlich, dieser Umstand führe zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung. Der Bundesrat selbst[NB]bestreitet also nicht, dass wir hier von einer Ungleichbehandlung gegenüber den Personen reden, die ausschliesslich im Inland bei mehrwertsteuerpflichtigen Händlern einkaufen.

Wir haben zum Online-Bereich einige Vorstösse angenommen. Es ist klar, das wird wahrscheinlich nachher auch gesagt werden: Der Online-Handel blüht, und solange der Online-Handel blüht, haben wir ohnehin Einkaufstourismus. Auch das sei natürlich nicht bestritten. Aber wir haben letzte Woche einen Vorstoss angenommen, übrigens mit dem Antrag des Bundesrates auf Annahme, und wir haben auch die Motion Vonlanthen 18.3540, "Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz", angenommen. Diese Motion hat der Bundesrat damals auch unterstützt. Mit anderen Worten: Im Bereich des Online-Shoppings tun wir etwas, beim physischen Shopping dagegen will es nicht vorwärtsgehen. Das leuchtet nicht ein. Darum ist der Zeitpunkt gut, denn der Bundesrat muss aufgrund der angenommenen Motionen ohnehin Massnahmen treffen.

Noch ein Hinweis zur Begründung der Ablehnung dieser Vorstösse durch den Bundesrat. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme: "Die vorliegende Motion widerspricht den bestehenden Aufträgen zur Bekämpfung der Hochpreisinsel." Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Was bedeutet er im Umkehrschluss? Dieser Satz bedeutet nichts anderes, als dass man sagt, die Schweiz wolle vor ihrer Haustür eine steuerfreie Zone, um Druck auf die Preise im Inland und damit auch auf die Löhne auszuüben. Diese sind letztlich - natürlich auch neben anderen Faktoren - die Ursache für die hohen Preise im Inland. Ich finde diese Argumentation doch, gelinde gesagt, grenzwertig, wenn nicht gar zynisch.

Es ist uns bewusst, dass diese Vorstösse - ich wiederhole mich - keine Wunderwaffen im Kampf für bessere Rahmenbedingungen zugunsten unseres Gewerbes sind. Aber die fiskalische Diskriminierung im grenzüberschreitenden Einkaufserlebnis ist einfach inakzeptabel.

In der Politik kommt es ja oft vor, dass man sagt "Ja, aber" und dass aus dem Aber dann ein Nein folgt. Wir haben vorhin gerade ein schönes Anschauungsbeispiel gesehen. Im vorliegenden Fall ist das Aber die angebliche Bürokratie. Ich bin der Überzeugung, dass das Problem lösbar ist und dass man - dies scheint mir bei dieser Diskussion vor allem auch wichtig zu sein - nicht nur den Einzelfall betrachten sollte, der da als Bürokratieargument herangezogen wird. Hier spielt der Volksmund, wenn er sagt: "Kleinvieh macht auch Mist." Das Volumen ist das Entscheidende, und dieser Mist, diese Diskriminierung zulasten des Detailhandels in der Schweiz, stinkt mittlerweile gewaltig.

Ein Letztes: In dieser Session fördern wir die Industrie mit der Abschaffung der Zölle sehr massiv. Es ist nicht einzusehen, wieso man weiterhin nichts zugunsten des Detailhandels im grenzüberschreitenden Geschäft unternehmen will, und zwar will man nicht einmal eine Massnahme - das ist das Neckische -, die zu Mehreinnahmen führen würde. Die Abschaffung der Industriezölle führt zu Mindereinnahmen. Hier [PAGE 910] reden wir von Mehreinnahmen. Trotzdem will zumindest die Kommissionsmehrheit diese Massnahme verweigern.

Ich bin zuversichtlich und hoffe, dass wir im Plenum den Antrag der Kommissionsmehrheit ablehnen. Frau Häberli-Koller hat darauf hingewiesen, welche Verbände uns eine Empfehlung zur Annahme unterbreitet haben. Es ist wirklich wichtig, dass wir nun endlich, endlich Bewegung hineinbringen und diese Vorstösse annehmen. Hören wir auf, das zu zerreden. Der Auslandeinkauf muss steuerlich wie ein Inlandeinkauf behandelt werden. Das ist nur logisch und gerecht.

Darum bitte ich Sie, diese Vorstösse anzunehmen.