AB 288224
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Jura fordert die Bundesversammlung auf, die gesetzliche Grundlage für einen Fonds zur Umsetzung der Energiepolitik 2050 zu schaffen, einen Fonds, der durch "sämtliche oder einen Teil der Erträge aus den Aktiendividenden, sämtliche oder einen Teil der Erträge aus den Obligationen und andere Zinserträge sowie durch sämtliche oder einen Teil der allfälligen Erträge aus den Negativzinsen der SNB" finanziert würde.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, dies aus vier Gründen:
Erster Grund: Zunächst würde das Anliegen der Initiative bedingen, dass neben dem Nationalbankgesetz auch die Bundesverfassung geändert würde. Eine reine Gesetzesänderung, wie in der Initiative angedacht, würde also nicht genügen. Denn Artikel 99 der Bundesverfassung schreibt vor, wie die Gewinne der Nationalbank auf Bund und Kantone aufzuteilen sind: zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund. Wenn nun vorgängig die Gewinne verringert werden, indem Teile der Erträge aus der Nationalbankbilanz herausgenommen werden, würde dies dieser Norm widersprechen.
Zweiter Grund: Wenn das so umgesetzt würde - und als Konsequenz des eben Gesagten -, dann hätte dies zur Folge, dass der Handlungsspielraum für den Bund und die Kantone massiv reduziert würde. Sie hätten wesentlich weniger Gelder zur Verfügung als heute. Gemäss einer Vereinbarung zwischen Bundesrat und Nationalbank werden heute pro Jahr 6 Milliarden Franken ausgeschüttet, und diese Gelder sind für Bund und Kantone frei verwendbar. Die Initiative möchte nun diese Gelder zweckbinden, indem sie einen Fonds zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 errichten möchte - ein Ziel, das die Kommission an sich nicht bestreitet und als durchaus lobenswert ansieht. Nur: Bund und Kantone könnten durchaus auch andere Ziele haben. Es wäre denkbar, Nationalbankgelder für die AHV einzusetzen - das haben wir hier auch schon diskutiert -, oder es wäre, wenn Sie sich an die Voten aus der Finanzkommission erinnern, denkbar, diese Gelder für den Schuldenabbau zu verwenden. Es wäre aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht [PAGE 919] angängig, dass dieser Verwendungszweck nun derart eingeschränkt würde.
Dritter Grund: Die Realisierung der Initiative würde die Unabhängigkeit der Nationalbank beeinträchtigen, weil Forderungen nach zusätzlichen Ausschüttungen für spezifische Zwecke, wie dies die Initiative eben möchte, die Nationalbank politisch unter Druck setzen könnten, möglichst hohe Gewinne zu erzielen.
Die Nationalbank hat aber einen gesetzlichen Auftrag insbesondere geldpolitischer Art, und dafür muss sie die nötige Handlungsfreiheit bewahren. Insbesondere müsste sie auch in der Lage sein, die enormen Devisenbestände, die im Moment schon die Billionengrenze überschritten haben, also über tausend Milliarden Franken betragen, wieder zu reduzieren, wenn es geldpolitisch angebracht wäre. Wenn vorgängig Gewinne ausgeschieden würden, dann würde dieser Zweck beeinträchtigt.
Der letzte Grund ist folgender: Wenn man dennoch der Meinung wäre, dass mit Geldern der Nationalbank ein Klimafonds zu errichten sei und nicht, wie bisher die Klimapolitik aufgegleist ist, Lenkungsabgaben einzuführen seien, dann würde das der bisherigen schweizerischen Klimapolitik diametral zuwiderlaufen. Die Klimapolitik, die wir verfolgen, basiert auf dem Verursacherprinzip, also beispielsweise auf Lenkungsabgaben. Eine Finanzierung über Gelder der Nationalbank wäre eine komplett andere Zielsetzung und würde das Verursacherprinzip nicht mehr beachten.
Aus diesen vier Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.