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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-09-22

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-09-22

Wortprotokoll

Vermutlich kennen alle die folgende Situation aus ihrem persönlichen Umfeld: Frau Kräuchi leidet an Demenz. Sie lebt alleine in ihrer kleinen Wohnung und möchte dies auch weiterhin tun. Der Sohn, der leider nicht in der Nähe wohnt, erkennt, dass seine Mutter nur noch unregelmässig isst und gar nie mehr an die frische Luft geht. Er organisiert mit Unterstützung der Hausärztin Hilfe durch die Spitex. Täglich macht nun eine Fachperson einen Besuch und kontrolliert, ob Frau Kräuchi die Mahlzeiten, welche ihr geliefert werden, auch wirklich isst. Bei Bedarf unterstützt sie Frau Kräuchi beim Essen. Ein- bis zweimal pro Woche macht die Spitex-Fachperson mit Frau Kräuchi draussen einen kurzen Spaziergang.

Frau Kräuchi ist nun gut versorgt, und ein Eintritt ins Pflegeheim kann noch etwas verzögert werden. So weit, so gut. Leider funktioniert dies nur, wenn Frau Kräuchi über genügend finanzielle Mittel verfügt, um diese Leistungen der Spitex zu bezahlen. Obschon Frau Kräuchi die Hilfe der Spitex aufgrund ihrer Erkrankung und ihrer medizinischen Diagnose benötigt, wird diese Hilfe nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt. Frau Kräuchi hat eine Diagnose, welche Leistungen von Gesundheitsfachpersonen erfordert, die aber leider nicht im KVG eingeschlossen sind. Würde Frau Kräuchi im Pflegeheim leben, wäre es übrigens nicht anders.

Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2019 haben die Verbände Spitex Schweiz, Curaviva Schweiz, Santésuisse, der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner und die Association Spitex privée Suisse einen Vorschlag erarbeitet, die Krankenpflege-Leistungsverordnung so zu ändern, dass diese Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet würden. Ein entsprechender Antrag ist 2017 eingereicht worden. Das Ziel ist, dass auch bei Menschen mit Demenz die Krankenversicherung die Pflegeleistungen finanziert, welche diese aufgrund ihrer Erkrankung benötigen. [PAGE 1778]

Wenn der Bundesrat nun in seiner Stellungnahme vom 13.[NB]November 2019 die Ablehnung der Motion empfiehlt, weil bereits ein Antrag auf Anpassung der Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Sinne der Motion in Bearbeitung sei, müssen wir heute leider feststellen, dass dieser Antrag weiterhin hängig ist. Das sind nun doch zwei Jahre, geschätzter Herr Bundesrat. Es ist leider zu erwarten, dass der Antrag weiterhin in der Schublade bleibt, was wir in Anbetracht der Demenzkranken wirklich nicht gutheissen können. Die Hürden im Antragsprozess sind für die vorhin genannten Verbände sehr hoch.

Im Namen der ursprünglichen Antragstellerin bitte ich Sie, die Motion anzunehmen, damit sich die Situation von Frau Kräuchi und der rund 146 500 Mitmenschen, die in der Schweiz mit Demenz leben, auch wirklich verbessert und sie die für sie notwendige Pflege und Betreuung erhalten bzw. damit diese auch bezahlt wird.

Abschliessend möchte ich auf die Parallelen zur Finanzierung der Palliative Care hinweisen. Das Parlament hat die Motion der SGK-S "Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care" am 16. Juni 2021 zum Glück angenommen. Es ist also nur folgerichtig, dass wir auch die Motion bezüglich der Finanzierung der Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz annehmen.

Besten Dank für die Unterstützung der Motion.