Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-12-11
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen offen legen, wie das üblich ist: Ich bin im Mitgliederrat - nicht zu verwechseln mit dem Verwaltungsrat! - der CSS-Versicherungen und vertrete dort die Prämienzahlenden des Kantons Aargau. Ich bin im Vorstand eines Pflegeheims und eines Spitals.
Mit dem neuen KVG 1996 haben wir eingeführt, dass auch Leistungen in den Pflegeheimen und die Pflege zu Hause zu den zahlungspflichtigen Leistungen gehören. Bis dahin wurden Pflegeleistungen zu einem grossen Teil privat organisiert und auch finanziert. Das KVG hat uns mit der Ausdehnung der Versicherungsdeckung auf die Pflegeleistungen einen Kostenschub in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschert, aber die Lösung ist systematisch richtig. Heute werden rund 60 Prozent der Pflegekosten in den Pflegeheimen von den Krankenkassen bezahlt, und daran will ich nichts ändern.
Nun hat aber der Bundesrat auf dem Verordnungsweg diese Lösung abgeändert, indem neu sämtliche Pflegekosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fallen sollen. Damit fallen gemäss Santésuisse Kosten von jährlich rund 1,2 Milliarden Franken zulasten der Krankenkassen an, und das würde dazu führen, dass die Prämien damit um 10 Prozent zu erhöhen wären. Ich bin erstaunt, dass man dies einfach so hinnimmt und damit der Bevölkerung schon vorprogrammiert einen weiteren Prämienschub im nächsten Jahr zumutet.
Die Kommission hat offenbar den Bereich der Pflege andiskutiert und richtigerweise auch festgestellt, dass man dies grundsätzlich mit einer vertieften Analyse neu regeln muss. Leider fehlt uns das bis anhin, und es geht jetzt um die Frage, was in der Zwischenzeit, bis eine neue, klare und umfassende Lösung für den Pflegebereich gefunden wird, geschieht. Tatsache ist, dass die Kosten in der Pflege steigen und dass sich die Situation aufgrund der demographischen Entwicklung sicher noch verschärfen wird. Es ist eine Tatsache, dass Pflegebedürftigkeit an sich keine Krankheit ist, sondern eine Einschränkung der Funktionalität des Körpers oder des Geistes, etwas, das nicht nur betagte Menschen trifft, sondern auch Behinderte, Aidskranke, Drogensüchtige usw. Für all diese Pflegekosten die Krankenversicherung einzuspannen ist meines Erachtens unsozial und gefährdet den Generationenvertrag.
Ich bitte Sie deshalb, Folgendes zu berücksichtigen: Pflegebedürftig ist man auch, wenn man sich nicht mehr selbstständig anziehen oder das Essen nicht mehr ohne Hilfe einnehmen kann. Genau das sind aber Kosten, die nicht krankheitsbedingt sind und deshalb eigentlich nicht zulasten der Krankenkassen anfallen dürfen. Viele Pflegeheime sind mit dem heutigen Taxsystem zufrieden. Im Pflegeheim, in welchem ich tätig bin, schreiben wir schwarze Zahlen.
Zu bedenken ist auch, dass es ältere Menschen gibt, die finanziell abgesichert sind bzw. einen Teil der anfallenden Kosten durchaus selber tragen können. So hat etwa die Studie Leu belegt, dass die Altersklasse der über 79-Jährigen über weit mehr Vermögen verfügt als etwa die Altersklasse der 40- bis 49-Jährigen. Eine "Giesskanne" wäre somit ungerecht; sie würde diejenigen bereichern, die es gar nicht [PAGE 2074] nötig haben, und der Erbmasse dienen. Das kann ja kaum das Ziel unserer Sozialversicherungen sein.
Zu 10 Prämienprozenten mehr zulasten unserer Bevölkerung kann ich nicht Ja sagen. Das bisherige System, wonach die Krankenkassen einen Beitrag an die Pflegeheime zu bezahlen haben, hat sich bewährt, und es besteht kein Grund, dieses System ohne vertiefte Analyse jetzt zu ändern.
Ich beabsichtige mit meinem Antrag auf gar keine Weise die Aufhebung des Tarifschutzes und auch auf gar keine Weise eine Verringerung der bisherigen Beiträge. Dazu stehe ich, und dazu steht sicher auch meine Fraktion. Wenn wir aber eine Differenz schaffen, kann der Ständerat den ganzen Bereich der Pflege nochmals vertieft angehen und feststellen, was in der Zwischenzeit passiert, bis wir eine neue Lösung haben. Es liegt in unserer Verantwortung, langfristige Lösungen zu suchen und nicht jetzt diesen Prämienzuschlag von 10 Prozent in Kauf zu nehmen. Wie erklären Sie das nächstes Jahr den Wählerinnen und Wählern?
Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen und diese Differenz zum Ständerat zu schaffen.