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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-09-22

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22

Wortprotokoll

Ich ziehe meinen Minderheitsantrag zu Absatz 5 zurück, auch in Absprache mit den beiden Mitunterzeichnern. Ich begründe jetzt, weshalb.

Der Minderheitsantrag war der Sorge geschuldet, dass die Löschung der Daten bei gefährlichen schuldunfähigen Tätern, die es eben gibt, wegen der Schuldunfähigkeit des Täters allenfalls zu früh erfolgen könnte. Es gibt, wie gesagt, natürlich auch schuldunfähige Täter ohne therapeutische Massnahme oder Verwahrung; das betrifft Absatz 5. Aber in Absatz 6 wird dann ja geregelt, dass die Daten von Tätern, denen eben eine therapeutische Massnahme oder eine Verwahrung verordnet wird, länger aufbewahrt werden können.

Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz hat sich gezeigt, dass man diese DNA-Profile mit der Lösung, die die Mehrheit beantragt, nach zwanzig Jahren löschen kann. Es braucht hier nicht eine unbefristete Aufbewahrung, sondern [PAGE 936] der Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Person und den Interessen der späten Löschung des DNA-Profils ist so eigentlich gelöst, weil die sehr schweren Fälle in Absatz 6 abgedeckt sind.

Ich ziehe den Minderheitsantrag zurück.