Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2021-09-22
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit; wir lehnen diese Motion ab.
Ein Blick auf die Homepage des Schweizerischen Erdbebendienstes zeigt, dass in der Schweiz praktisch jeden Tag ein Erdbeben gemessen wird. Die meisten davon sind aber so schwach, dass sie nicht oder kaum spürbar sind. Doch auch in der Schweiz führen Beben immer wieder zu Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen. Auch Erdbeben, die eine Magnitude von 6 oder mehr erreichen, können nicht ausgeschlossen werden. Es gibt historische Beben, die diese Stärke erreicht haben. Doch wann ein solches stattfinden wird, kann trotz intensiver Forschung nicht genau vorausgesagt werden. Nur eines ist sicher: Das nächste Erdbeben kommt. Vor allem die Region Basel und das Wallis gelten entsprechend als gefährdet und waren in der Vergangenheit auch die Regionen mit den stärksten Beben.
Zu beachten ist aber auch, dass das Schadenpotenzial zunimmt, je stärker eine Region überbaut ist. Mit der dichten Besiedelung und der hohen Konzentration an Infrastrukturen nimmt das finanzielle Risiko zu. Solche Risiken sind aber bekannt. Das Schadenpotenzial kann abgeschätzt werden, nur das Zeitfenster ist unbekannt.
Nun fragt sich einfach: Braucht es dafür eine obligatorische Erdbebenversicherung? Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag des Ständerates. Er wählt einen anderen Ansatz und will eine Eventualverpflichtung einführen. Im Schadenfall wären alle Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer unabhängig von der Betroffenheit verpflichtet, einen festgelegten Beitrag zur Schadenbehebung einzuzahlen. Meine Minderheit lehnt eine solche Verpflichtung ab, denn das würde unter anderem dazu führen, dass die heutigen Besitzerinnen und Besitzer sich weniger Gedanken über die Sicherheit machen müssten, da die Allgemeinheit bei einem grossen Ereignis ja zahlen würde.
Es stellen sich Fragen, zum Beispiel diese: Wie bilanziere ich diesen Zusatz als Eventualverpflichtung? Wie schätze ich das Gebäude ein? Diese Fragen sind nicht geklärt und bleiben offen. Als viel effektiver erachten wir deshalb eine individuelle Versicherung. Schon heute ist es für jeden Immobilienbesitzer und jede Immobilienbesitzerin möglich, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Die Versicherungsgesellschaften haben dafür hervorragende Produkte: Wiederherstellung des Gebäudes nach Erdbeben, Aufräum- und Erdbewegungskosten, Expertenkosten, Kosten für Notreparaturen, zusätzliche Lebenshaltungskosten, Mietertragsausfälle, provisorische Sofortmassnahmen usw. All diese Produkte sind spezifisch auf das Gebäude, die Region und das Schadenpotenzial abgestimmt. Dadurch resultieren auch unterschiedliche Prämien.
Ja, es ist richtig, dass die Versicherung eines Gebäudes im Wallis teurer sein wird als in Luzern. Doch dieser Umstand berechtigt nicht, die Schadenkosten infolge Erdbeben gleichmässig auf die gesamte Schweiz zu verteilen. Zu beachten wäre auch, dass die Kantone Genf, Tessin, Appenzell[NB]Innerrhoden und Wallis die einzigen vier Kantone sind, die nicht einmal eine obligatorische Gebäudeversicherung haben.
Wir sind ein Land der Regionen mit verschiedenen Gegebenheiten und Voraussetzungen. Dies gilt es zu berücksichtigen. Die Gleichmachung und die obligatorische Vollkasko sind der falsche Weg. Viel wichtiger wäre es, dass schon bei der Erstellung oder Sanierung von Gebäuden die entsprechenden baulichen Massnahmen ergriffen und dass sie auch durchgesetzt werden. Das ist und bleibt Aufgabe der Kantone und der Bauherren. Ob das Gebäude auch noch gegen Erdbeben versichert werden soll, liegt in der Eigenverantwortung des Immobilienbesitzers, der Immobilienbesitzerin. So ist es heute problemlos möglich, eine massgeschneiderte Versicherungslösung zu treffen.
Die Minderheit lehnt eine staatlich verordnete Vollkaskoversicherung ab.