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AB 288555

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Der Bundesrat lehnt die Motion ebenfalls ab. Seit rund 25 Jahren werden alle Vorstösse, die sich mit einer Erdbebenversicherung befassen, in welcher Form auch immer, konsequent abgelehnt. Jetzt ist mit dieser Eventualverpflichtung zugegebenermassen eine neue Variante auf dem Tisch. Der Bundesrat ist aber dennoch der Meinung, dass die grundsätzlichen Bedenken, wie sie gerade angesprochen wurden, bestehen bleiben.

Sie betreffen die Frage, ob der Staat hier staatspolitisch vorsorglich eine Lösung treffen muss, um damit die Eigenverantwortung von Immobilienbesitzern zu reduzieren, oder ob wir den Weg weitergehen, den wir seit zwei Jahrzehnten gehen, ohne dass eine Erdbebenversicherung besteht. Es gibt private Möglichkeiten, sich gegen Erdbeben versichern zu lassen; es gibt gute Modelle, um das zu tun. Wir haben auch im baulichen Bereich wesentliche Fortschritte gemacht, indem die Erdbebensicherheit bei Bauten zu einem wesentlichen Element geworden ist. Die Gefahr wird durch Neubauten also auch laufend weiter reduziert. Diese Frage stellt sich damit eben wirklich. [PAGE 1817]

Der Bundesrat geht - auch aufgrund der Reaktionen der Kantone - davon aus, dass keine Mehrheit besteht, um staatspolitisch vorsorglich eine Lösung zu treffen, die zwar noch nichts kostet, aber zu Rückstellungen bei juristischen Personen führen wird und vielleicht in einem Jahr oder vielleicht in hundert Jahren zum Tragen kommt. Ich glaube nicht, dass das die Idee sein kann oder dass diese Idee eine Mehrheit findet.

Sollte in der Schweiz wirklich einmal ein grösseres Erdbeben mit Milliardenschäden auftreten, dann muss wohl eine Lösung gefunden werden. Wir haben die gleiche Situation ja jetzt gerade bei der Pandemie erlebt. Wir haben in einer Arbeitsgruppe relativ lange mit Versicherungen verhandelt. Es zeichnet sich auch dort keine vernünftige Lösung ab. Am Schluss führt das eben doch dazu, dass der Staat Kosten übernehmen muss. Das wäre wohl auch hier der Fall. Was wir immer wieder finden, sind Organisationen, die bereit sind, das Geld des Staates im Schadenfall gerecht zu verteilen. Solche Organisationen würden wir aber auch noch finden, wenn ein Schadenfall eintritt. Das muss man nicht schon jetzt regeln.

Wir sind der Meinung, dass es sich aufgrund aller Arbeiten, die schon gemacht wurden, aufgrund aller Echos, die schon gekommen sind, aufgrund der staatspolitischen und ökonomischen Bedenken, die auch angesprochen wurden, nicht aufdrängt, hier nochmals viele Arbeiten zu machen, die dann wieder zum gleichen Ergebnis führen würden, wie wir es schon hatten.

Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen. Das heisst nicht, dass wir das Problem nicht kennen. Das heisst nicht, dass wir das Problem nicht ernst nehmen. Aber eine vorsorgliche Lösung ist aus staatspolitischer und aus ökonomischer Sicht im jetzigen Moment einfach keine Lösung. Vielmehr müsste, wenn ein Erdbeben in diesem Ausmass eintreten würde, dann eine Lösung gefunden werden. Gleichzeitig sind eigentlich alle Haus- und Immobilienbesitzer aufgefordert, entweder ihre Risiken privat abzudecken - das kann man mit einer Erdbebenversicherung tun - oder eben auch schon erdbebensicher zu bauen, um die Risiken entsprechend zu minimieren. Damit drängt sich eine vorsorgliche Eventualverpflichtung nicht auf.

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.