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AB 288597

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, diese Motion ebenfalls abzulehnen.

Der Motionär befürchtet ja, dass viele Opfer über Jahre Steuerschulden haben, die dann nicht erlassen werden. Aus unserer Sicht spricht gegen die Annahme der Motion, dass wir im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer das Institut des Steuererlasses kennen. Wir kennen den Steuererlass bereits, sowohl auf eidgenössischer wie auf kantonaler Ebene. Dieser Steuererlass steht selbstverständlich auch den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen offen. Das, was Herr Aebischer fordert, ist bereits eingeführt und besteht sowohl auf Stufe Bund wie auch auf Stufe Kanton und Gemeinde. Weniger weitgehende Massnahmen wie die Stundung von Steuerschulden sind möglich, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Person erfordern. Der an die Opfer geleistete Solidaritätsbeitrag, darum geht es ebenfalls, ist schuldbetreibungsrechtlich den Genugtuungsleistungen gleichgestellt und gehört damit zu den unpfändbaren Vermögenswerten. [PAGE 1826]

Damit ist das, was Herr Aebischer möchte, bereits in der jetzigen Gesetzgebung abgebildet. Der entsprechende Schutz für die Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen besteht. Dieses Netz muss nicht neu erfunden werden, sondern man kann die bestehenden Instrumente nutzen.

Aus unserer Sicht ist die Annahme der Motion nicht sinnvoll, weil alles, was gefordert wird, bereits besteht.

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