Haab Martin · Nationalrat · 2021-09-23
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-23
Wortprotokoll
Seit 2005 besteht in der Schweiz ein Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen in der Land- und Waldwirtschaft sowie im Gartenbau. Das Moratorium wurde aufgrund der angenommenen Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" eingeführt. Das Parlament hat das Moratorium bereits dreimal verlängert, das letzte Mal für die Zeit von 2017 bis 2021. Mit der vorliegenden Änderung des Gentechnikgesetzes will der Bundesrat das Moratorium bis zum 31. Dezember 2025 verlängern.
Am 27. Mai 2021 führte die WBK eine breit gefächerte Anhörung der betroffenen Kreise durch. An der Anhörung nahmen teil die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, der Schweizerische Bauernverband sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, die Schweizer Allianz Gentechfrei, Vertreter der Akademie der Naturwissenschaften sowie Forschende der ETH. Im Weiteren wurden die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen sowie Vertreter des Detailhandels, namentlich des Migros-Genossenschaftsbundes, angehört. Auch die rechtlichen Grundlagen zu den neuen gentechnischen Verfahren wurden durch einen Vertreter der Universität St. Gallen dargelegt.
Die Kommission hat den Anhörungsteilnehmern kritische Fragen gestellt und Informationen zur Verlängerung des Moratoriums sowie zu dessen Anpassung an neue gentechnische Verfahren, das sogenannte "genome editing" oder Crispr/Cas, erhalten. Dank der breiten Anhörung wurde der Kommission eine sorgfältige Abwägung der Interessen ermöglicht.
In seiner Botschaft vom 30. Juni 2021 beantragt der Bundesrat, in Artikel 37a des Gentechnikgesetzes das Moratorium für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.
An ihrer Sitzung vom 2. September hat die WBK sich vertieft mit dem Antrag des Bundesrates auf Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums befasst. Sie hat mit 20 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Der Antrag auf Nichteintreten wurde somit klar abgelehnt. Die WBK hat somit das klare Verdikt des Nationalrates in der Sommersession bestätigt: Am 17. Juni 2021 wurde die Motion Aebi Andreas 19.4225, "Verlängerung des Gentech-Moratoriums", mit 144 zu 35 Stimmen bei 11 Enthaltungen von diesem Rat angenommen. In der Detailberatung hat sich die Kommission vertieft mit der sogenannten Genom-Editierung oder Crispr/Cas befasst, womit Forschende im Genom das Erbgut durchschneiden und die gewünschten Änderungen bewirken können.
Zwar lehnt es die Mehrheit ebenso wie der Bundesrat ab, aktuell gewisse genomeditierte Pflanzen von der Anwendung des Gentechnikrechts auszunehmen. Sie möchte aber im Hinblick auf eine allfällige Lockerung bzw. Anpassung des Moratoriums für die Zukunft den Bundesrat damit beauftragen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll offene Fragen zur Koexistenz verschiedener Arten von Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumenten und zu den Risiken sowie auch den Vorteilen und Chancen dieser neuen gentechnischen Verfahren beantworten. Dies tut die Kommission mit dem Postulat 21.3980, "GVO-Moratorium. Belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide", welches sie mit 13 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen hat.
Mit der Verlängerung des Moratoriums soll der Status quo weitergeführt werden. Methoden wie die Mutagenese sollen weiterhin angewendet werden können. Verschärfungen soll es mit der Verlängerung keine geben.
Die Minderheit der Kommission beantragt, die neuen gentechnischen Verfahren unmittelbar nach Ablauf des aktuellen Moratoriums per 1. Januar 2022 vom Gentechnikgesetz auszunehmen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Die Kommission hat ebenfalls Kenntnis genommen von der Petition 18.2018 der Kleinbauern-Vereinigung, welche explizit verlangt, die neuen Gentechnikverfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen.
Der Einzelantrag Bäumle, der Ihnen heute vorliegt, wurde in der Kommission nicht behandelt. Somit kann ich Ihnen in meiner Funktion als Kommissionssprecher darüber auch nicht Bericht erstatten.
Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag der Kommission zuzustimmen und die Änderung im Gentechnikgesetz zu unterstützen und somit das Gentechnikmoratorium bis Ende des Jahres 2025 zu verlängern. Ebenfalls beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, das vorliegende Postulat 21.3980, "GVO-Moratorium. Belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide", anzunehmen, um für die zukünftigen Diskussionen in Sachen Gentechnik verlässlichere Grundlagen zur Verfügung zu haben.