Germann Hannes · Ständerat · 2021-09-23
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-23
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die fünfte Auflage der Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung, kurz Nasak 5, per Ende März 2021 verabschiedet. Er beantragt dem Parlament insgesamt 67 Millionen Franken für den Bau von Sportanlagen im Bereich des Leistungssports wie auch im Bereich des Jugend- und Breitensports. Die Anlagen dienen den nationalen Sportverbänden für ihre Aktivitäten in den Bereichen Ausbildung, Training und Wettkampf.
Auf der Basis von Nasak 1 bis 4 ist es gelungen, mit den Finanzhilfen ein wirksames Instrument zur Sportförderung zu entwickeln. Es ist dabei gelungen, das Angebot und die Qualität national wichtiger Sportanlagen erheblich zu verbessern. Mit Nasak 5 soll dieser erfolgreiche Pfad in den Jahren 2022 bis 2027 weiterverfolgt werden. Die Botschaft zu Nasak 5 knüpft an das Postulat 16.4085, "Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport", unseres ehemaligen Kollegen und Ratspräsidenten Hêche an, mit dem der Bundesrat beauftragt worden ist, Massnahmen zur Förderung seines Engagements für den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport vorzuschlagen. Mit den Finanzhilfen für Nasak 5 ist mit einem Investitionsvolumen von gegen 900 Millionen Franken zu rechnen. Mit seinen Investitionsbeiträgen von 5 bis maximal 25 Prozent - durchschnittlich sind es 10 Prozent - kann der Bund also enorm viel bewirken.
Von welchen Investitionen gehen wir aus, respektive um welche Investitionen geht es bei Nasak 5 im Wesentlichen? Der [PAGE 952] Wassersport profitiert insbesondere bei einer Wildwasseranlage für den Kanusport, bei einem nationalen Leistungszentrum für den Segelsport in Lausanne sowie bei Anlagen für das Surfen und das Rudern. Beim Eissport fliessen die Beiträge an ein neues Eisstadion in Genf, an diverse Hockeyfelder, an Curlinghallen in Lausanne und im Tessin sowie an den Olympia Bob Run in St. Moritz. Im Turnsport werden Anlagen in Bern und Morges unterstützt, beim Schwimmsport das Hallenbad Zürich Oerlikon und ein nationales Leistungszentrum Ost. Beim Rasensport kommen die Beiträge einem Leistungszentrum Rugby in Yverdon zugute. Beim Schneesport werden insbesondere Pisten für Ski alpin in Crans-Montana und auf der Lenzerheide unterstützt, Freestyle-Anlagen in Mettmenstetten und im Engadin sowie Anlagen für nordische Disziplinen in Engelberg, auf der Lenzerheide, im Goms und in Kandersteg.
Beim Ballsport - und das freut mich natürlich besonders - geht es um die Hallen in Schaffhausen, Bern und Frauenfeld. Bei den polysportiven Anlagen für den Bahnradsport und die Leichtathletik werden das Velodrome Ticino sowie[NB]schliesslich die polysportiven Sportzentren PSE Cornaredo in Lugano und das Sportzentrum Ostschweiz im Gründenmoos in St. Gallen profitieren. Dann gibt es noch eine Position mit weiteren Sportanlagen von nationaler Bedeutung, allerdings mit kleineren Beiträgen. Ich werde noch darauf eingehen.
Die Kommission ist mit diesen Vorschlägen des Bundesrates einverstanden, ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat sie am Schluss auch einstimmig verabschiedet. Aber wir haben doch einige Änderungen vorgenommen. Zunächst wollten wir auch noch zusätzliche Abklärungen getätigt haben und entsprechende Informationen beschaffen. Wir haben so zwei Sitzungen benötigt, nämlich im Juni und im August, um das Geschäft zu beraten.
Bei diesen Zusatzinformationen ging es unter anderem um die Nutzung der Nasak-Anlagen im Bereich der leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensportförderung. Diese unterliegt bekanntlich den nationalen Verbänden, wobei Swiss Olympic je nach Einstufung sogenannte Swiss Olympic Cards an Nachwuchs- und Eliteathleten vergeben kann und vergibt. Festgestellt hat die Kommission dabei, dass rund 70 Prozent der knapp 20[NB]000 Nachwuchstalente männlich und nur 30 Prozent weiblich sind. Hier gibt es also noch Nachholbedarf, und zwar erheblichen. Auf nationaler Förderstufe ist der Anteil an weiblichen Talenten mit 42 Prozent am grössten. Nachholbedarf bezüglich der Geschlechter besteht auch bei der Spitzensportförderung der Armee; dort liegt der Frauenanteil momentan bei insgesamt 13 Prozent. Doch hier - das ist auch ein Kompliment an Sie, Frau Bundesrätin - stimmt uns der Aufwärtstrend eben positiv, denn von derzeit 54 Rekruten der Spitzensport-RS sind immerhin 15 weiblich, was dann 28 Prozent entsprechen würde.
Abgeklärt worden ist aufgrund vorliegender Anträge auch, wie das Nasak-Programm inskünftig etwas flexibler ausgelegt werden könnte. Nach geltendem Recht darf ein Gesuchsteller erst mit dem Bau beginnen, wenn die Finanzhilfe zugesichert worden ist oder wenn ihm die zuständige Behörde die Bewilligung dafür erteilt hat. So kommt es in der Übergangsphase zwischen zwei Nasak-Programmen immer wieder zu Fällen, bei denen an sich förderungswürdige Projekte zwischen Stuhl und Bank fallen. Zwischenprogramme wie Nasak 4 plus oder auch bedauerliche Verwirkungsfälle bei guten Projekten sollen nach dem Willen Ihrer WBK künftig möglichst vermieden werden.
Darum schlägt Ihnen die Kommission drei konkrete Ergänzungen sowie die Erhöhung des finanziellen Rahmens für weitere Sportanlagen vor. Um hier etwas abzukürzen, kläre ich Sie jetzt auch gleich noch über diese Projekte auf. Es hat dort nämlich keinen Gegenantrag gegeben, und der Bundesrat hält meines Wissens auch nicht an seiner Fassung fest.
Wir heissen, wie gesagt, die Anträge des Bundesrates gemäss Botschaft gut und beantragen Ihnen, zusätzlich Kredite für drei weitere Sportanlagen zu gewähren: 2 Millionen Franken für eine Schwimmhalle in Bern, dies mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen; 1,5 Millionen Franken für eine Unihockeyhalle in Schiers, dies mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen; und 2 Millionen Franken für das Sportzentrum in Kerenzerberg, dies mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Um die Kreditgewährung flexibler zu gestalten und um eine Überbrückungsfinanzierung für dringliche Projekte zu vermeiden, beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Kredit für diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung auf 15 Millionen Franken zu erhöhen. Damit beläuft sich der Gesamtbetrag der Finanzhilfen auf 79,83 Millionen Franken. In der Gesamtabstimmung haben wir, wie gesagt, die Vorlage einstimmig angenommen.
Jetzt komme ich noch zu den angesprochenen Details dieser Änderungen, damit ich nachher in der Detailberatung nichts mehr dazu sagen muss.
Erstens äussere ich mich zur Erhöhung der Verpflichtungskredite in den Buchstaben d, g und i in Absatz 1: Da geht es um die Neuaufnahme der Projekte Schwimmhalle Bern, Unihockeyhalle Schiers und Ausbau Sportzentrum Kerenzerberg. Es handelt sich um Projekte, die ursprünglich aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten, nämlich, wie gesagt, um den Neubau einer Schwimmhalle in der Stadt Bern und um ein Projekt des Kantons Zürich, der das Sportzentrum Kerenzerberg ausbaut. Entsprechend den Bestimmungen des Subventionsgesetzes kann diesen Projekten keine Finanzhilfe gewährt werden, weil sie bereits im Bau sind. Die WBK-S ist indes der Meinung, dass diese Projekte trotzdem unterstützt werden sollten. Wir beantragen Ihnen dies, wie erwähnt, ohne Gegenstimme. Gemäss Ausführungen des Eidgenössischen Finanzdepartements hat das Parlament die Möglichkeit, das so zu beschliessen.
Das Projekt einer Unihockeyanlage in Schiers ist relativ neu; es war zum Zeitpunkt der Erstellung der Kreditbotschaft noch nicht bekannt. Das Vorhaben wird vom nationalen Unihockeyverband unterstützt, und es erfüllt die Nasak-Kriterien. Darum gibt es auch keinen Grund, diese Unihockeyanlage jetzt fünf Jahre hinauszuschieben, damit sie dann wieder beitragsberechtigt wird.
Zweitens äussere ich mich zur Aufstockung des Verpflichtungskredits unter Buchstabe j auf 15 Millionen Franken: Der Betrag ist jetzt bei 7,33 Millionen Franken, und wir stocken, wie gesagt, auf 15 Millionen Franken auf. Das bedeutet eine Reservebildung. Damit sollen Projekte unterstützt werden können, die heute noch nicht bekannt sind, jedoch bis 2027 realisierungsreif werden. Hier beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Aufstockung zuzustimmen. So kann eine Kreditlücke vermieden werden, wie sie ab 2018 zwischen Nasak 4 und der vorliegenden Nasak 5 entstanden ist. Ich habe bereits auf Nasak 4 plus hingewiesen.
Gemäss Botschaft des Bundesrates ist aus diesem Kredit je Bauvorhaben höchstens eine Unterstützung von 1 Million Franken vorgesehen; hier verweise ich auf die Botschaft, Seite 29. Gemäss Auffassung Ihrer WBK sollen aus diesem Reservekredit auch Finanzhilfen von über 1 Million Franken je Bauvorhaben gewährt werden können. Mit dem Beschluss zur Aufstockung machen Sie auch dies möglich. Es ist eine wertvolle zusätzliche Flexibilität für die Sportanlagenförderung.
In diesem Sinne danke ich Ihnen ganz herzlich für die hoffentlich positive Aufnahme dieses Geschäfts. Ich danke der Frau Bundesrätin für die gute Zusammenarbeit. Auch beim[NB]BASPO möchte ich mich herzlich bedanken. Ich habe damit mein Votum zum Eintreten abgeschlossen und werde nur noch etwas ergänzen, wo es nötig ist oder wo ein Minderheitsantrag vorliegt.