Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-23
Wortprotokoll
Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen: Die Verkehrsregeln gelten für alle, und Verstösse gehören sanktioniert. Das geltende Recht gibt den Kontrollbehörden bereits heute genügend Möglichkeiten, um eben auch gegen fehlbare Velofahrerinnen und -fahrer vorzugehen. Wenn Velofahrende den Verkehr gefährden oder wenn sie in angetrunkenem Zustand fahren, kann ihnen die kantonale Behörde das Radfahren für mindestens einen Monat untersagen. Wenn Zweifel an ihrer Fahreignung bestehen, kann sie diese abklären lassen und bei einem negativen Ergebnis das Radfahren auch verbieten. Es gibt auch strafrechtliche Sanktionen: Gegen fehlbare Velofahrende kann also - übrigens wie bei den Autofahrerinnen und Autofahrern auch - eine Busse bis zu 10[NB]000 Franken ausgesprochen werden, wenn sie durch eine Verkehrsregelverletzung Dritte gefährdet haben. Bei schwerwiegenden[NB]Widerhandlungen[NB]ist[NB]sogar eine höhere Geldstrafe möglich.
Das heisst, der Bundesrat ist überzeugt: Es braucht keine härteren Strafen. Es müssen also nicht härtere Strafen eingeführt werden, sondern, wenn schon, müssen die bestehenden Regeln besser durchgesetzt werden. Hier unterstützt der Bund die Kantone bzw. die kantonalen Kontrollbehörden bereits, und zwar, indem er ihnen die Unfalldaten bereitstellt. Dort sehen diese dann auch, wo es Kontrollschwerpunkte gibt, die besonders identifiziert werden, und[NB]wo[NB]die[NB]Kantone[NB]genau hinschauen müssen. Das ist eine Unterstützung, die der Bund den Kantonen heute schon anbietet.
Um die Sicherheit von E-Bike-Lenkenden zu erhöhen, hat der Bundesrat in einer Vernehmlassung vorgeschlagen, dass alle E-Bike-Lenkenden tagsüber mit Licht fahren müssen. Zudem sollen auch auf dem E-Bike die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden müssen, namentlich, wenn es um Tempo 20 und Tempo 30 geht. Schnelle E-Bikes sollen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Über all diese Massnahmen entscheidet der Bundesrat bis Ende des Jahres. Sie sehen, wir haben jetzt schon ein ganzes Paket an Massnahmen aufbereitet und wollen demnächst darüber befinden.
Das Problem, das der Motionär beschreibt, ist natürlich auch eine Folge der zunehmenden Bedeutung des Veloverkehrs und der zum Teil mangelnden Infrastruktur. Mit einer Entflechtung des Verkehrs, wie z. B. mit markierten Radstreifen oder baulich abgetrennten Radwegen, kommen sich Auto- und Velofahrende und auch der Fussverkehr weniger ins Gehege. Sie erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten. Dieses Potenzial wollen wir mit dem Veloweggesetz, das noch in dieser Session im Ständerat beraten wird und nachher in Ihren Rat kommt, nutzen. Das Kernstück des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung der Kantone zur Planung und Verwirklichung eines Velowegnetzes. Zudem werden in Planungsgrundsätzen wesentliche Qualitätskriterien für eine sichere und attraktive Veloinfrastruktur formuliert, und der Bund beteiligt sich im Rahmen der Agglomerationsprojekte auch an deren Finanzierung.
Also noch einmal: Wir haben hier keine Differenz, die Verkehrsregeln müssen von allen eingehalten werden. Wir haben die Sanktionsmöglichkeiten - sie können drastisch sein. Wir unterstützen die Kantone, damit sie wissen, wo sie allenfalls sensible Orte haben, wo sie besonders genau hinschauen müssen. Mit einer Verbesserung der Infrastruktur können wir für die Sicherheit von Velofahrenden, aber natürlich auch für das sichere Nebeneinander von Auto-, Velo- und Fussverkehr sowie weiteren Verkehrsträgern sorgen; das machen wir im Rahmen des Veloweggesetzes.
Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfehlen.