Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-23
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-23
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion der WBK-S behandelt eine Thematik, es wurde vom Sprecher Ihrer Kommission so ausgeführt, die schon seit Längerem in verschiedenen fachlichen und politischen Gremien diskutiert wird. Es geht um die spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem EU/EFTA-Raum - es geht hier also um die Personenfreizügigkeit - sowie um die Zuwanderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Drittstaaten, und es geht um das Programm Integrationsvorlehre.
Die Integrationsvorlehre ist ein partnerschaftliches Programm von Bund, Kantonen und interessierten Branchenverbänden, das ab 2017 als Antwort auf die hohe Zahl junger Flüchtlinge lanciert wurde. Die Integrationsvorlehre bereitet die Teilnehmenden auf eine berufliche Grundbildung vor. Es läuft unterdessen die vierte Durchführung. Aus der Evaluation liegen erfolgversprechende Resultate vor. Ich werde nicht viele Zahlen bringen, aber vielleicht diese: Von den je rund 800 Teilnehmenden haben jeweils rund zwei Drittel den Einstieg in die Berufsbildung geschafft - immerhin. Das sind Flüchtlinge, Leute aus Staaten, die ja nicht unbedingt das gleiche Bildungssystem aufweisen und die nicht die gleichen Voraussetzungen wie Schweizer Jugendliche haben. Weitere rund 10 bis 15 Prozent haben andere passende Anschlusslösungen gefunden, insbesondere den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Nun hat der Bundesrat 2019 entschieden, die Integrationsvorlehre, die ursprünglich nur für geflüchtete Personen geschaffen worden war, auch für spät zugewanderte Jugendliche aus dem EU/EFTA-Raum zu öffnen. Das ist nicht ein Versäumnis oder so des SEM, Herr Würth; Sie haben die Zahlen des SEM jetzt etwas hinterfragt, wie auch die Aussage, man habe ja Mittel. Das war ein Entscheid des Bundesrates, und zwar im Rahmen der Begrenzungs-Initiative. Sie können sich erinnern, man hat die Integrationsvorlehre im Rahmen dieses Begleitmassnahmenpakets zur Begrenzungs-Initiative für spät zugewanderte Jugendliche aus dem EU/EFTA-Raum geöffnet, weil man gesagt hat, dass man alles versucht, um eben die bestehenden Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum in der Schweiz zu integrieren - nicht um weitere in die Schweiz zu holen. Das war eigentlich hier der Hintergrund.
Das Ziel bleibt aber dasselbe: Jungen Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben und damit zum inländischen Arbeitskräftepotenzial gehören, soll eine berufliche Perspektive gegeben werden. Dem Anliegen der Motion, das Programm Integrationsvorlehre zu verstetigen und bei Bedarf anzupassen, steht der Bundesrat also grundsätzlich offen gegenüber. Gestützt auf die betreffenden Evaluationsergebnisse hat das EJPD den Auftrag, eine Verstetigung des Bundesprogramms Integrationsvorlehre zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im kommenden Jahr vorliegen.
Ich kann Ihnen sagen, Herr Würth, ich habe im Juni auf Antrag des SEM entschieden, dass die Integrationsvorlehre auch für den Personenkreis aus dem EU/EFTA-Raum verstetigt wird. Dieser Auftrag ist, wenn Sie so wollen, erfüllt. Wir werden im Herbst 2022 die Kredite für die Zeit von 2024 bis 2027 beantragen. Dieser Teil ist sicherlich erfüllt.
Jetzt kommen wir aber zu dem Teil, bei dem der Bundesrat nicht einverstanden ist, weitere Beträge dafür zur Verfügung zu stellen. Er betrifft eben die Arbeiten, die über das Programm Integrationsvorlehre hinausgehen. Konkret betrifft es die reine Integration von Jugendlichen aus dem EU/EFTA-Raum. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kantone das im Rahmen der Integrationsagenda gefordert haben. Ich erinnere mich, dass wir selbst einmal ein Gespräch hatten, als Sie KdK-Präsident waren. In der Zwischenzeit haben wir mit den Kantonen weitere Gespräche geführt. Wir haben uns hier nicht geeinigt, weil die Kantone - ich sage es jetzt einfach etwas profan - natürlich Geld wollen. Die Rede ist von 18 Millionen Franken. Das ist eigentlich auch gewissermassen das Preisschild dieser Motion. Wenn Sie der Motion zustimmen würden, würde der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung in ein Postulat beantragen, weil hier doch erhebliche Finanzmittel zur Diskussion stehen. Das steht auch im Text.
Sie, Herr Ständerat Würth, haben darauf hingewiesen, wie die Aufgabenteilung ausgestaltet ist. Wir haben uns immer auf den Standpunkt gestellt, dass sich der Bund bei den Flüchtlingen, wo das Völkerrecht zugrunde liegt und die Kantone keinen Ermessensspielraum haben, gegen aussen selbstverständlich verpflichtet. Er hat eine völkerrechtliche Verpflichtung zum Schutz von verfolgten Personen. Diese Personen werden auf die Kantone verteilt. Die Integration dieser Personen kostet Geld. Deshalb gibt es auch diese Integrationsagenda. In der Zwischenzeit haben wir - ich sage jetzt: aus politischen Gründen - das Programm Integrationsvorlehre und den Zugang zu diesen Geldern für Jugendliche aus dem EU/EFTA-Raum im Zuge des Begleitmassnahmenpakets zur Begrenzungs-Initiative etwas geöffnet.
Jetzt stellt sich einfach noch die Frage betreffend die Zuständigkeit bei zugewanderten Jugendlichen aus dem EU/EFTA-Raum in Sachen Integration. Dort ist es nicht eine völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist zwar Bundesrecht, das durch die Kantone angewendet wird, aber die Kantone haben dort trotzdem die Möglichkeit, Recht anzuwenden - ich weiss noch, wovon ich spreche. Es gibt einen Ermessensspielraum, man kann auch Personen wegweisen, auch Personen aus dem EU/EFTA-Raum. Das Ausländerrecht gibt durchaus einen gewissen Spielraum.
Wir haben ja, das möchte ich noch ergänzen, auch aus Ihrem Rat einen Auftrag. Es geht beispielsweise bei der Sozialhilfe darum, noch Korrekturen anzubringen - wir werden das jetzt[NB]bald bringen, das wird dann sicher wieder zu reden geben -; es geht darum, dass man bei Drittstaatenausländern bei der Sozialhilfe Korrekturen macht, eben auch gerade im Ausländerrecht, und dass man den Kantonen mehr Möglichkeiten gibt, um allfällige Aufenthaltsbewilligungen zu widerrufen. Das ist in etwa das Spannungsfeld, in dem wir stehen.
Also, noch einmal: Der Bundesrat steht der Motion zum jetzigen Zeitpunkt ablehnend gegenüber. Sollten Sie zustimmen, würde der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, diese [PAGE 962] Motion in ein Postulat umzuwandeln, da es ja doch um Gelder in Millionenhöhe geht, die der Bund hier bezahlen müsste. Die Rede war von 18 Millionen Franken.