Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-23
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Grossen, wir haben selbstverständlich keine Differenz, wenn Sie feststellen, dass Klimaschutz im Wesentlichen auch eine Elektrifizierung des Alltags bedeutet. Entsprechend stimmt auch Ihre Feststellung, dass wir deshalb den Ausbau der erneuerbaren Energien endlich vorantreiben müssen. Ich denke, wir haben das in den letzten zehn Jahren zu wenig im Fokus gehabt. Aber jetzt haben Sie ja eine entsprechende Vorlage sehr rasch beraten, und ich hoffe, dass sie in dieser Session noch durchkommt. Sie gibt vor allem Planungs- und Investitionssicherheit für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land.
Wir haben auch keine Differenz in Bezug auf die Feststellung, dass sich der Ausbau der natürlich vor allem dezentralen Stromproduktion entsprechend auch auf den Umgang mit dem Stromnetz niederschlagen muss. Ich denke, da haben Sie absolut recht: In Zukunft wird man nicht nur das Auto zuhause laden, sondern dann wird man mit einer Batterie auch den Haushalt mit Strom versorgen können. Da zeichnet sich also ein ganz anderer Umgang mit dem Stromnetz ab. Wir müssen da die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und dem ebenso viel Beachtung schenken wie dem eigentlichen Ausbau der erneuerbaren Energien; da haben wir keine Differenz.
Der Bundesrat hat sich in einer früheren Stellungnahme ja bereits grundsätzlich mit dem Anliegen einverstanden erklärt, dass wir eben auch diese Netzfragen und die Tarifierungsfragen, die damit zusammenhängen, anschauen. Mein Departement hat die Arbeiten mit einer ausführlichen Grundlagenstudie an die Hand genommen, auch im Hinblick auf die Revision des Stromversorgungsgesetzes. Der Bundesrat hat Ihnen ja diese Revision im Rahmen des Mantelerlasses zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien im vergangenen Juni überwiesen. Ich habe deshalb allein aufgrund dieser Tatsache jetzt ein technisches Problem, die Annahme Ihrer Motion zu beantragen, denn der Bundesrat hat die genannte Vorlage überwiesen; er kann sie nicht zurücknehmen. Der Ständerat nimmt demnächst die Beratungen zu dieser Vorlage auf. Ich möchte Ihnen deshalb eigentlich gerne beliebt machen, die Fragen, die Sie hier aufwerfen, im Rahmen des Mantelerlasses anzuschauen.
Sie haben jetzt bereits vorweggenommen, dass Ihnen die Änderungen, wie sie der Bundesrat in diesem Mantelerlass beantragt, zu wenig weit gehen. Dazu kann ich Ihnen sagen: Wir sind sicher immer offen, Ihre guten Ideen auch noch in diesem Rahmen zu prüfen. Jetzt aber eine Motion anzunehmen, die sich zum Mantelerlass äussert, der bereits verabschiedet und dem Ständerat zugewiesen worden ist, macht nicht so viel Sinn.
Ich möchte doch auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat schon einige Massnahmen im Stromversorgungsgesetz vorsieht, nämlich ein explizites Diskriminierungsverbot für Eigenverbraucherinnen und Eigenverbraucher; dies umfasst auch die sogenannten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV). Dann beantragt der Bundesrat eine gesetzliche Regulierung der Flexibilität. Wer flexibel in der Stromeinspeisung respektive im Stromverbrauch ist, soll dafür künftig entschädigt werden. Auch das ist eine Neuerung. Die Netzbetreiber können somit nicht mehr kostenfrei auf diese Flexibilität zugreifen. Schliesslich will der Bundesrat auch die regulatorischen Anforderungen an eine dynamische Tarifgestaltung verringern; sie soll umfassender angewendet werden [PAGE 1854] können. Es ist vorgesehen, den Netzbetreibern auf Verordnungsstufe mehr Tarifierungsfreiheiten zu geben, wenn die Netznutzer intelligente Messgeräte verwenden. Sie sehen also, es ist einiges vorgesehen.
Ich bin mir bewusst, dass Sie hier zum Teil noch weiter gehende Gesetzesänderungen im Auge haben. Wir müssen uns aber einfach bewusst sein, dass eine zusätzliche Weiterentwicklung der Netztarifierung ein sehr komplexes Thema ist. Das muss ich Ihnen ja nicht sagen, das wissen Sie selber sehr gut. Ich denke einfach, wir müssen weitergehende Schritte sorgfältig angehen. Wir müssen verhindern, dass es in der Netztarifierung zu ungewollten Ungerechtigkeiten kommt. Da, denke ich, wird die Studie "Weiterentwicklungen in der Tarifierung von Netz und Energie", die im vergangenen Juni publiziert worden ist, sicher auch eine gute Grundlage sein.
Also noch einmal: Ja, wir sind wohlwollend, aber wir haben die Botschaft schon verabschiedet. Wenn Sie hier weitere Überlegungen machen und prüfen wollen, dann bitte ich Sie, das im Rahmen der Beratung zum Mantelerlass zu tun. Die Annahme der Motion bringt Sie im Moment nicht weiter, weil Sie ja die entsprechenden Einflussmöglichkeiten direkt in der parlamentarischen Beratung geltend machen können.