Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-23
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-23
Wortprotokoll
Vielen Dank für die Gelegenheit, hier zu dieser Motion zu sprechen und aufzuzeigen, was der Bundesrat in dieser Hinsicht unternimmt. Es sind in verschiedenen Departementen Aktivitäten im Gange, die der Zielsetzung der Motion durchaus entsprechen. Die Motion hat das zentrale Anliegen, Bestimmungen über geografische Angaben und Herkunftsangaben nicht nur auf Papier festzuschreiben, sondern auch durchzusetzen. Damit nimmt die Motion eine Empfehlung aus der Evaluation zur Swissness-Gesetzgebung auf. Die Studienautoren empfehlen, den Ausbau des Netzwerkes bilateraler Verträge zur Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums fortzusetzen. Der Bundesrat hat seinen Bericht zur Evaluation der Swissness-Gesetzgebung Ende 2020 verabschiedet. Er legt dort dar, dass die Schweiz diese Empfehlung bereits umsetzt. Der Bericht wurde erst gerade jetzt, am 2. September, in der WBK des Nationalrates behandelt.
Es gibt zur Durchsetzung dieser Anliegen mit China zwei Möglichkeiten: Erstens könnte im Zusammenhang mit einer [PAGE 963] allfälligen Aktualisierung des Freihandelsabkommens versucht werden, auch den Schutz der geografischen Angaben und Herkunftsangaben zu verbessern. Ich kann hier nicht für das WBF sprechen, das diese Arbeiten führt. Aber offensichtlich dürfte es nicht ganz einfach sein, das, was die Motion wünscht, über den Weg der Aktualisierung des Freihandelsabkommens zu erreichen. Das muss man einfach offen und ehrlich sagen, damit man nicht irgendwelche Illusionen schürt. Die zweite Möglichkeit wäre, zu versuchen, mit China ein separates Abkommen über die geografischen Angaben und Herkunftsangaben abzuschliessen. Das wurde mit Russland erfolgreich gemacht. Diesbezüglich setzt sich die Schweiz gegenüber China seit mehreren Jahren ein und tut das auch weiterhin. Ich muss Ihnen aber sagen: Bisher tut sie es erfolglos, diese Bemühungen haben keinen Erfolg gebracht.
Die Swissness-Evaluation empfiehlt aber auch, die ganze Bandbreite der Instrumente zu nutzen, mit denen wir den Missbrauch der Swissness verhindern können, zum Beispiel auch eine Verschärfung der Markeneintragungspraxis im Partnerland, d. h., dass die Marke im anderen Staat eingetragen wird. Dieses Ziel, das möchte ich hier schon erwähnen, weil es nicht unwesentlich ist, haben wir mit China im Dialog bereits erreicht, und zwar ohne Abkommen. China verlangt heute bei Markenanmeldungen mit Swissness-Bezug systematisch die Zustimmung des IGE. Die Zahlen bestätigen, dass es funktioniert. China meldet Markenanmeldungen mit Swissness-Bezug dem IGE schon heute.
Das Beispiel China zeigt, dass es eben das Zusammenspiel der für ein Land passenden Instrumente braucht: Abkommen, Durchsetzungsaktionen und den Dialog mit den Behörden. Es ist nicht immer einfach ein Abkommen, das zum Ziel führt. So haben wir mit China konkrete Verbesserungen erreicht, und wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.
Auch was den Import von Fälschungen in die Schweiz anbelangt, laufen Arbeiten für eine effektivere Bekämpfung; Herr Ständerat Minder hat darauf hingewiesen. Mit dem Wachstum des Online-Handels hat die Zahl der Fälschungen, die in kleinen Paketen in die Schweiz gelangen, markant zugenommen. Die Hälfte der kleinen Pakete kommt aus China oder Hongkong. Um diese Menge bewältigen zu können, braucht es wirkungsvolle Kontrollen und schlanke Verfahren. Zum einen werden im Transformationsprogramm Dazit die Prozesse der Eidgenössischen Zollverwaltung vereinfacht und digitalisiert. Das erlaubt effektivere Kontrollen. Zum andern sollen gefälschte Produkte aus Kleinsendungen einfacher vernichtet werden können. Der Bundesrat möchte die Botschaft, mit der ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren für Kleinsendungen im Materialgüterrecht vorgeschlagen wird, noch dieses Jahr verabschieden. Ausserdem soll in diesen Fällen neu das IGE das Administrativverfahren führen und dadurch die Eidgenössische Zollverwaltung weiter entlasten.
Sie sehen also, wir haben nicht nichts erreicht. Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass der Schutz von Herkunftsangaben in China gewährleistet ist. Dem Bundesrat ist der Kampf gegen Fälschung ein wichtiges Anliegen.
Wir erachten aber das Anliegen der Motion bereits als erfüllt und beantragen Ihnen deshalb deren Ablehnung.