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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-03-22

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Alle Argumente liegen jetzt auf dem Tisch, wie es dem Ziel der parlamentarischen Auseinandersetzung entspricht. Das gilt auch für unsere Diskussionen bei der Bundesgesetzgebung.

Wenn es im Prozess der Bundesgesetzgebung in diesem Haus den Minderheiten - aus welcher Ecke sie auch immer kommen - nicht gelingt zu überzeugen, dann hat der zwanglose Zwang des besseren Argumentes versagt, und das [PAGE 404] Konzept der Mehrheit hat gewonnen. Bei Bundesgesetzen zu Volksvorschlägen vonseiten der Minderheiten zu greifen tötet den auf einem Grundkonzept gefundenen Kompromiss.

Herr Rechsteiner, ich nehme Ihr letztes Votum auf: Es ist nicht richtig zu sagen, es sei nicht kompliziert, wir hätten es bei der Quoten-Initiative und bei der Verkehrshalbierungs-Initiative gesehen. Dabei musste das Volk einzig über Grundkonzepte abstimmen. Die Ausführungsgesetzgebung wäre dann Sache des Parlamentes gewesen, und gerade diese wäre mit Bezug auf finanzielle Folgen und alles andere sehr schwierig.

Nun versucht man - diesen Eindruck hat man in der Diskussion gewonnen -, mit Blick auf die europäische Integration abzulenken. Man versucht zu suggerieren, man könne im Falle eines EU-Beitrittes den Verlust eines Teils der Volksrechte mit dem konstruktiven Referendum wieder wettmachen. Es bleibt festzuhalten, dass wir heute keine Europadebatte führen. Wir müssen die Probleme dann lösen, wenn sie anstehen. Es muss aber anderseits mit Blick auf eine mögliche Integration auch gesagt werden, dass die EU grob formuliert zwei Bereiche kennt:

Im einen Bereich ist es der EU egal, wie ihre Mitgliedstaaten das Recht umsetzen; da sind sie frei. Dann gibt es aber den anderen Teil, den Grossteil des Rechtes in der EU, wo die EU Richtlinien vorgibt, weil sie eben gerade das Recht in den EU-Staaten vereinheitlichen will. Das macht sie mittels Richtlinien, und diese lassen - das ist meistens der Fall - überhaupt keinen Spielraum. Sie sind wie EU-Verordnungen und müssen von den Mitgliedern der EU tel quel übernommen werden.

Der andere, kleinere Teil lässt noch einen gewissen Ermessensspielraum für die EU-Mitglieder. Dort spielten dann aber auch unsere Volksrechte nach wie vor. Das heisst, es braucht hier keine Anreicherung mit neuen Instrumenten. Wie immer man zur Frage des EU-Beitrittes steht: Man kann nicht sagen, man verliere keine Volksrechte. Wir müssen im Falle eines EU-Beitrittes einen Teil unserer direkten Demokratie aufgeben. Daran kommen wir nicht vorbei.

Es bleibt mir, Sie im Namen der Mehrheit der Kommission darum zu bitten, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.