Gross Jost · Nationalrat · 2002-12-11
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich kann hier in Bezug auf den Minderheitsantrag Rossini fast nahtlos an das Votum von Kollege Zäch anschliessen, der eine interkantonale Spitalplanung statt eines kantonalen Wurstelns auf eigene Faust verlangt. Die kantonale Planungs- und Versorgungskompetenz - das wissen wir - stösst an Grenzen. Die Kantone sind unterschiedlich strukturiert; kleine und mittlere Kantone haben keine universitäre oder Spitzenmedizin. Die Regelung der ausserkantonalen Hospitalisierung nur in medizinisch begründeten Fällen hat eine gewaltige Bürokratie auf den Schreibtischen der Kantonsärzte ausgelöst. Dieses Problem würde bei einer interkantonalen Planung nicht mehr bestehen.
Die Kosten ausserkantonaler Hospitalisierung in den Universitätsspitälern, die vor allem kleine und mittlere Kantone treffen, führen zur Versuchung, neue stationäre und tagesstationäre Strukturen aufzubauen. Dem sollten wir einen Riegel vorschieben, und deshalb ist es absolut richtig, künftig die Region als richtige Planungseinheit zu verstehen. Wir haben schon Spitalregionen; leider haben sie keine Kompetenzen für eine verbindliche Planung und auch keine Verfügungskompetenz, denn Konkordatsrecht schafft ja in diesem Sinne kein anwendbares Recht. Ich denke deshalb, dass wir hier - das ist ganz wichtig - einen entscheidenden Schritt zur interkantonalen Spitalplanung machen müssten.
Ein Wort zum Antrag der Minderheit Baumann Stephanie bei Absatz 3: Die Kantone und die Sanitätsdirektorenkonferenz haben völlig zu Recht angemeldet, dass sie an die Leistungserbringer auch gewisse Auflagen machen können sollten, wenn sie schon den Sockelbeitrag aus der Grundversicherung an die Kosten von zusatzversicherten Patienten erbringen müssen. Dies gilt beispielsweise in Bezug auf die Notfallversorgung oder auf die Aus- und Weiterbildung. Denn wenn diese Vorschläge eins zu eins durchgehen, müssen die Kantone - das haben sie uns vorgerechnet - mit Mehrkosten in diesem Bereich von etwa einer halben Milliarde Franken pro Jahr rechnen. Ich denke deshalb, dass es richtig ist, den Kantonen die Kompetenz zu geben, dass sie privaten stationären Einrichtungen Auflagen machen können; alles andere wäre eine Subventionspraxis ohne jede lenkende Versorgungskompetenz der Kantone. Das könnte auf eine Verschleuderung staatlicher Ressourcen hinauslaufen.
Wir unterstützen auch den Antrag Gysin Remo, der eine sehr viel verpflichtendere Formulierung in Bezug auf die Verpflichtung des Bundes zum Erlass von Grundsätzen zur kantonalen und interkantonalen Planung enthält. Das ist keine Kann-Formulierung, sondern eine Muss-Formulierung.