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Regazzi Fabio · Nationalrat · 2021-09-23

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-23

Wortprotokoll

In diesem Vorstoss geht es nicht um die Frage der Regulierung von Grossraubtieren, sondern darum, wie Schäden, die durch bestimmte geschützte Arten, insbesondere Wölfe, verursacht werden, ausgeglichen werden sollten.

Im Motionstext aus dem Jahr 2019 stand noch, dass es in der Schweiz rund 50 Wölfe gibt. Zwei Jahre später hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Gemäss aktuellen Schätzungen gibt es rund 130 Wölfe in mindestens 11 Rudeln. Dieses exponentielle Wachstum erfreut zwar Schutzverbände und urbane Umweltschützer, verursacht aber auch immer mehr Probleme, insbesondere bei den Bauern in den Alpenkantonen sowie auch bei den Tourismusakteuren.

Bei der Revision des Jagdgesetzes hat das Parlament versucht, Instrumente zu schaffen, die eine wirksame Regulierung dieser problematischen Tierarten ermöglichen. Diese moderate Revision wurde bedauerlicherweise vom Volk abgelehnt, sodass nichts unternommen wurde. Zwar wurden die Handlungskriterien in der Jagdverordnung kürzlich gesenkt, aber schon jetzt ist es klar, dass diese Änderung bei Weitem nicht ausreicht, um wirksam zu reagieren.

Tatsache ist - und das war weitgehend vorhersehbar -, dass die Ausbreitung des Wolfes unaufhaltsam zu sein scheint und [PAGE 1849] die Situation inzwischen ausser Kontrolle geraten ist. Es ist kein Zufall, dass einige Kantone, insbesondere Wallis und Graubünden, sich bereits an den Bund gewendet haben, um auf diese besorgniserregende Entwicklung hinzuweisen und weitere Lockerungen zu fordern.

Sicher ist jedoch, dass die durch Wölfe und andere geschützte Arten, ich denke zum Beispiel an Biber, verursachten Schäden, die bereits jetzt beträchtlich sind, weiter zunehmen werden. Dies gilt auch für die Unannehmlichkeiten, die die zuständigen kantonalen Behörden im Umgang mit den betroffenen Gruppen - ich denke dabei insbesondere an die Bergbauern, aber nicht nur - immer mehr zu spüren bekommen.

Hier setzt meine Motion an, die im Grunde das fordert, was selbstverständlich sein sollte: Wenn eine Art nach Bundesrecht als geschützt erklärt wird und diese Art Schäden verursacht, muss der Bund selbst die volle Verantwortung und den entsprechenden Schadenersatz dafür übernehmen.

En définitive, il s'agit d'une question de principe qui suit une logique tout à fait linéaire. On ne comprend pas pourquoi un canton doit payer une partie des dommages causés par des espèces considérées comme protégées par le législateur fédéral. En d'autres termes, si la Confédération - ce qui est tout à fait légitime - définit les espèces à protéger, elle doit par conséquent également payer pour les dommages qui en résultent.

Es darf zudem nicht vergessen werden, dass die Kantone bereits eine ganze Reihe von Kosten für die Bearbeitung solcher Fälle zu tragen haben, zum Beispiel für Abklärungen, Ermittlungen, Kontrollen usw.

Aus diesen Gründen fordere ich mit der vorliegenden Motion, dass Artikel 10 der Jagdverordnung dahingehend geändert wird, dass die Schäden, die durch die erwähnten geschützten Arten entstehen, vollumfänglich vom Bund getragen werden. Gleichzeitig fordere ich, dass die notwendigen Korrekturmassnahmen ergriffen werden, um die zu langsamen Entschädigungsverfahren zu beschleunigen.

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