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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-09-23

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-23

Wortprotokoll

Es war ein im Ergebnis sehr klarer Nichteintretensentscheid des Nationalrates: 140 zu 50 Stimmen. Und es ist so, dass die Thematik nicht zum ersten Mal behandelt wird; der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen. Der Ständerat selber hat vor gut zehn Jahren gesagt, dass es keine gute Idee sei, das obligatorische Staatsvertragsreferendum zu erweitern. Er sagte das anlässlich der Behandlung der Auns-Volksinitiative "für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)". Mit dieser Beurteilung des Ständerates von damals sind wir gut gefahren. Das Volk hat diese Volksinitiative, die ja das obligatorische Referendum zum Standard erheben wollte, hochkant verworfen, im Verhältnis von drei zu eins. Schon das spricht dafür, hier jetzt dem Nationalrat zu folgen und die Vorlage nicht weiterzuverfolgen.

Ich habe hier nicht das Wort ergriffen, um die Argumente der ersten Runde noch einmal zu wiederholen, nämlich dass wir dann, wenn wir die Vorlage weiterverfolgen würden, auch eine bedenkliche Schwächung der Menschenrechte und sicher eine Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten in der Aussenpolitik in Kauf zu nehmen hätten. Das waren hier in der ersten Runde die zentralen Argumente der Minderheit, die jetzt aber auch im Nationalrat vorgebracht wurden. Ich möchte mich auf einen einzigen Aspekt konzentrieren, der in der bisherigen Debatte unterbelichtet geblieben ist.

Es sind seit unserer letzten Beratung vor einem Jahr verschiedene Aufsätze publiziert worden. Diese wissenschaftlichen Arbeiten zeigen, dass die Vorlage noch aus ganz anderen Gründen fatale Folgen hätte, wenn sie eine Volksabstimmung überstehen würde, wovon ich selber nicht ausgehe. Ich denke hier insbesondere an die Arbeiten des Verfassungsrechtlers Pascal Mahon von der Uni Neuenburg und der Politologen Pascal Sciarini, Adrian Vatter und Rahel Freiburghaus. Diese befassen sich alle mit dem Funktionswandel des Ständemehrs. 1848, bei der Gründung des Bundesstaates, wollte man mit dem Ständemehr die im Sonderbundskrieg unterlegene katholisch-konservative Minderheit schützen. Das ist heute nicht mehr das Thema. Die Verhältnisse haben sich seither umgekehrt. 1848 wog die Stimme eines Appenzell-Innerrhoders noch elfmal mehr als jene eines Zürchers. Bis heute hat sich die Differenz um mehr als das Vierfache vergrössert: Die Stimme eines Innerrhoders, jetzt[NB]auch[NB]einer Innerrhoderin, wiegt - nach den Zahlen von 2019 - 47-mal mehr als jene einer Zürcherin oder eines Zürchers, also mehr als viermal mehr als bei der Gründung des Bundesstaates. Auch bei anderen kleineren Kantonen ist es so, dass sich die Verhältnisse verändert haben. Das Ständemehr führt damit dazu, dass in der Volksabstimmung ein immer kleinerer Teil der Bevölkerung ein Vetorecht hat gegen die Mehrheit des Volkes.

Es ist ausgerechnet worden, dass bei zentralen Vorlagen für eine Blockademinderheit zahlenmässig immer weniger Stimmen nötig sind, aber diese immer kleinere Minderheit politisch dadurch immer stärker aufgewertet wird. In den letzten Jahrzehnten hat sich dies fortgesetzt. 1955 brauchte es im Minimum 25,3 Prozent der Bevölkerung, um eine Verfassungsvorlage zum Absturz zu bringen, 2013 reichten dafür 17,5 Prozent. Es kann deshalb nicht verwundern - und das ist das Politische, das wir bewerten müssen -, dass die Zahl der Verfassungsvorlagen, die am Ständemehr und nur am Ständemehr gescheitert sind, in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen hat. In den ersten hundert Jahren des Bundesstaates scheiterten insgesamt nur vier Vorlagen am Ständemehr. Seither waren es zehn, also zweieinhalbmal so viele. Allein in den letzten acht Jahren kam es zweimal zu dieser Konstellation.

Damit sind wir beim Punkt: Die starke Aufwertung des Ständemehrs mit dieser Vorlage, die letztlich auf eine Motion Caroni zurückzuführen ist, widerspricht dem Demokratieprinzip. Man könnte es auch noch etwas zuspitzen: Wenn die Standesvertreter der geschätzten beiden Appenzell für eine weitere Aufwertung des Ständemehrs eintreten, dann mag das ja seine Gründe haben. Aber der Ständerat ist ja nicht einfach nur die Kammer der Kantone. Der Ständerat nimmt für sich ja auch in Anspruch, das staatspolitische Gewissen, die Chambre de Réflexion zu sein. Werden wir diesem [PAGE 958] Anspruch doch gerecht, wie das unsere Vorgängerinnen und Vorgänger vor gut zehn Jahren bei der Behandlung des Gegenvorschlages zur Auns-Initiative getan haben, und lehnen wir diese Vorlage ab, die das Ständemehr noch einmal massiv aufwerten würde gegenüber dem Demokratieprinzip, gegenüber dem Prinzip der Mehrheit.

Wenn es um internationale Konventionen geht - und darum geht es hier ja -, muss man sagen, dass das heutige Recht, Kollege Jositsch hat darauf hingewiesen, vollkommen genügt. Regelfall ist das fakultative Referendum, das Volksmehr ist vollwertige Demokratie; Ausnahmefälle sind, nach den Entscheiden des Parlamentes, vorbehalten.

Das ist der Grund, weshalb ich Sie hier ebenfalls bitte, dem Nationalrat zu folgen und nicht einzutreten.