AB 288956
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-27
Wortprotokoll
Die Schweiz setzt sich im Verwaltungsrat von Frontex und auf Expertenstufe dafür ein, dass diesbezüglich Massnahmen ergriffen werden und Frontex sofort reagiert, wenn Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Raum stehen. Für schutzbedürftige Personen muss jederzeit die Möglichkeit bestehen, ein Asylgesuch einzureichen. Diese Position wird konsequent gegenüber Frontex kommuniziert. Die Schweiz erwartet zudem, dass die neu vorgesehenen vierzig Grundrechtsbeobachter und Grundrechtsbeobachterinnen ihre Arbeit umgehend aufnehmen. Die Schweiz hat ebenfalls zwei Grundrechtsexpertinnen an das Grundrechtsbüro von Frontex entsandt. Die Schweiz appelliert auch bei bilateralen Kontakten mit anderen Staaten und in den europäischen Gremien, dass alle im Grenzschutz tätigen Akteure insbesondere die Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention sowie das Non-Refoulement-Prinzip, also den Grundsatz der Nichtzurückweisung, jederzeit respektieren müssen.
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