Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-12-12
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-12
Wortprotokoll
Mein Antrag ist eigentlich eher ein pharmamarktpolitischer und nicht in engerem Sinn ein krankenversicherungspolitischer Vorschlag. Ich möchte in Artikel 90 klar festlegen, wer bei der Rekurskommission für die Spezialitätenliste der Pharmazeutika beschwerdeberechtigt ist. Wie Sie wissen, sind die Entscheide im Zusammenhang mit der Spezialitätenliste meistens ein Politikum. Die [PAGE 2141] Auswahl der Medikamente, die auf die Spezialitätenliste kommen, ist teils das Resultat von Ermessensentscheiden und teils das Resultat von interessenorientierten Entscheiden. Oft besteht die Frage, ob es sich dabei nur um Scheininnovationen handelt.
Mein Antrag verlangt, dass die Rekursmöglichkeit ausgeweitet wird. Bisher hatten nur gerade die Pharmafirmen ein Rekursrecht. Ich möchte, dass auch die Krankenversicherungen sowie die Konsumenten- oder Patientenorganisationen ein Rekursrecht haben.
Weshalb diese Ausweitung? Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die Aufnahme der Medikamente - diese sind ja sehr kostenwirksam - in die Spezialitätenliste im Sinne der Kostendämpfung besser kontrolliert und besser eingegrenzt wird. Es besteht auch ein öffentliches Interesse, dass die Wirksamkeit neuer Medikamente besser geprüft wird. Das erreichen wir mit dem Rekursrecht dieser Organisationen. Wir haben erlebt, dass ständig Medikamente, die eigentlich nur Scheininnovationen enthalten, auf den Markt gedrückt werden, damit z. B. einfach das Patent und die Marktbeherrschung weitergeführt werden können.
Wir möchten es mit dem Rekursrecht für die Krankenkassen und für die Konsumenten- oder Patientenorganisationen ermöglichen, dass die Zulassung restriktiver gehandhabt wird. Stimmen Sie diesem Antrag bitte zu! Er dient der Kostendämpfung, der besseren Kontrolle und der sorgfältigeren Medikamentenzulassung. Es wird kein neues Medikament behindert; aber das erweiterte Beschwerderecht würde es erlauben, dass auch die Kostenträger etwas zu sagen hätten.
Ich finde es ungerecht, unrichtig und einseitig, wenn - wie nach bisheriger Praxis - nur gerade die Pharmafirmen ein Rekursrecht haben, während die anderen, die das Medikament zahlen sollen oder ertragen müssen, kein Rekursrecht haben. Wie gesagt, es ist eher ein pharmamarktpolitischer Vorschlag - deshalb bin ich überhaupt hier vorne. Er hat Auswirkungen auf die Kostenentwicklung auf dem Pharmamarkt, aber es geht nicht um eine Sache, die die Gesundheitspolitik im engeren Sinn betrifft.
Stimmen Sie meinem Antrag bitte zu! Es geht um eine kleine Ausweitung der Kontrolle über die Aufnahme von Medikamenten in die Spezialitätenliste.