Gross Jost · Nationalrat · 2002-12-12
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-12
Wortprotokoll
Es gibt auch ehrenvolle Niederlagen im Leben eines Parlamentariers. Sie haben soeben den Systemwechsel zur einkommensabhängigen Prämie abgelehnt. Sie schaffen damit klare Verhältnisse für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2003.
Man bekommt aber im Leben ja meistens zwei Chancen. Sie haben die einkommensabhängige Prämie abgelehnt. Vielleicht haben Sie mehr soziale Sensibilität für eine einkommensabhängige Gestaltung der Franchise. Sie haben nämlich eine entsprechende Motion von Kollege Cavalli (97.3286) vor einiger Zeit oppositionslos und mit Zustimmung des Bundesrates als Postulat überwiesen. Parteien, auch bürgerliche Parteien wie beispielsweise die FDP, haben signalisiert, dass sie einem solchen Systemwechsel grundsätzlich mit Sympathie gegenüberstehen. Der Bundesrat bzw. das entsprechende Departement hat mit den Vorarbeiten für einen solchen Systemwechsel bereits begonnen.
Was macht nun heute die FDP, insbesondere einer ihrer massgebenden Vertreter in der Kommission? Kollege Gutzwiller, Sie treten nicht für eine sozialverträglichere Bemessung der Franchise ein, sondern für eine Erhöhung des Selbstbehaltes. Sie vertreten, zusammen mit einer bürgerlichen Mehrheit in der Kommission, eine massive Erhöhung der gesetzlichen Mindestfranchise von 230 auf 400 Franken.
Herr Stahl, Sie haben die Frage nach den finanziellen Auswirkungen zulasten der Patienten überhaupt nicht beantwortet. Sie müssen davon ausgehen - weil Sie die Frage nicht beantworten können -, dass wir kommunizieren werden, dass pro Jahr Mehrkosten bzw. Mehrbelastungen von rund 350 Millionen Franken für die Patienten entstehen.
Es gibt schon heute zahlreiche Personen in der Grenzzone der neuen Armut, die sich selbst bei einer ernsthaften Krankheit überlegen, ob sie noch einen Arzt in Anspruch nehmen wollen oder sich einen Spitalaufenthalt leisten können, weil sie vor allem den Selbstbehalt nicht mehr tragen können. Die Belastung des Patienten in unserem System ist ohnehin schon gewaltig. Zusammen mit den Kopfprämien, den Franchisen und dem Selbstbehalt sind das rund zwei Drittel der effektiven Kosten.
Ich muss hier an die Adresse von Herrn Ruey sagen: Es kommt natürlich auf die effektive Kostenträgerschaft an. Die Kassen sind ja nur Durchgangsstationen für die Kopfprämien. Wenn Sie den Anteil des Gemeinwesens noch betrachten, dann ist es klar so, dass dieser Anteil rückläufig ist und unter 30 Prozent liegt.
Es ist auch empirisch erwiesen - Herr Robbiani hat völlig zu Recht darauf hingewiesen -, dass nichts dafür spricht, dass höhere Franchisen und ein erhöhter Selbstbehalt das Verhalten der Patienten tatsächlich beeinflussen. Sie beeinflussen es umso weniger, wenn es bei den Betroffenen um echte Kranke, vor allem um Chronischkranke, geht. Diese treffen Sie mit einer solchen Erhöhung!
Ich bitte Sie deshalb, hier ein politisches Signal zu setzen und einer sozialen Abstufung der Franchise zuzustimmen. Unser Minderheitsantrag ist wiederum sehr moderat. Wir wollen nämlich die effektive Abstufung in einer Bandbreite zwischen null und 4000 Franken in das Ermessen des Bundesrates stellen, d. h., wir wollen sie der Verordnungskompetenz des Bundesrates überlassen.
Noch ein Wort zum Antrag Sommaruga, der mit einem erhöhten Selbstbehalt Anreize für den Eintritt in die Ärztenetze schaffen möchte: Unsere Fraktion stimmt zwar Ärztenetzen zu, aber nicht mit Anreizen zulasten der Patienten. Wir setzen auf ein angebotssteuerndes System der Budgetverantwortung als Zugangsbarriere zur Grundversicherung. Ein massiv erhöhter Selbstbehalt - in welchem Zusammenhang auch immer - wäre aus unserer Sicht ein völlig falsches politisches Signal, vor allem im Zusammenhang mit dieser völlig unverständlichen, unsozialen Erhöhung der Mindestfranchise von 230 auf 400 Franken, wie sie die Mehrheit beantragt.