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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-27

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-27

Wortprotokoll

Der Sprecher Ihrer Kommission hat darauf hingewiesen: Der Bundesrat teilt natürlich das Anliegen des Motionärs, dass in der Rückkehrkooperation mit Algerien weitere Verbesserungen anzustreben sind. Entsprechend wurde die Zusammenarbeit mit Algerien in den vergangenen Jahren stark intensiviert. Ich war dieses Frühjahr in Algerien, in Algier - die erste Vorsteherin des Justizdepartements, die überhaupt je in Algerien war. Ich habe dort Gespräche mit dem Innenminister, mit dem Justizminister und mit dem Staatspräsidenten geführt.

Die Schweiz ist nebst Deutschland, Spanien und Grossbritannien eines der wenigen Länder, welche überhaupt über ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien verfügen. Dieses Abkommen ist seit 2007 in Kraft und wird von den algerischen Behörden an sich gut umgesetzt. Es sieht aber weder maritime Rückführungen - das, was hier gefordert wird, ist im Rückübernahmeabkommen also nicht vorgesehen - noch Rückführungen per Sonderflug vor. Die Algerier akzeptieren keine Sonderflüge. Diese Einschränkung gilt nicht nur für die Schweiz: Kein einziges europäisches Land kann Sonderflüge nach Algerien durchführen. Maritime Operationen können einzig von Frankreich und vereinzelt von Spanien durchgeführt werden. Das hat natürlich auch etwas mit der Nachbarschaft zu tun.

Die Schweiz hat die Zusammenarbeit mit Algerien in den vergangenen Jahren aber markant verbessert. Die Zahl der Pendenzen ist deutlich gesunken, von über 900 im Jahr 2014 auf weniger als 600 Ende 2019, vor Ausbruch der Pandemie. In dieser Zeit nahm die Anzahl der Rückführungen kontinuierlich zu. 2018 und 2019 konnten über 110 Algerier zwangsweise nach Algerien rücküberstellt werden. Was noch wichtiger ist: Im selben Zeitraum wurden mit Dublin-Überstellungen weitere 362 Algerier zwangsweise zurückgeführt; die meisten Fälle sind ja sowieso Dublin-Fälle.

Die Rückkehrpendenzen sind übrigens, das wurde von Nationalrat Jauslin gesagt, trotz Pandemie nur leicht gestiegen. Insgesamt war die Entwicklung in den letzten Jahren jedenfalls positiv. Der Ausbruch der Pandemie hat aber natürlich alles gestoppt. Es gibt - das möchte ich einfach klar sagen, um die Erwartungen zu dämpfen - nach wie vor keine Flugverbindungen zwischen der Schweiz und Algerien. Es ist nicht möglich, von Genf oder Basel nach Algerien zu fliegen. Als ich in Algerien war, haben mir die Algerier sogar gesagt, dass sie wegen der Pandemie zeitweise nicht einmal algerische Staatsbürger aus Frankreich einreisen liessen - nicht Asylbewerber, sondern eigene Staatsbürger! Bei der Pandemiebekämpfung war man in Algerien sehr aktiv.

Wir hoffen, dass sich die positiven Tendenzen wieder einstellen, wenn Corona vorüber ist. Wir brauchen keinen zusätzlichen Verhandlungsauftrag. Wir sind ständig an diesem Thema dran, wir haben praktisch wöchentlich oder monatlich Kontakte mit Algerien. Wir haben auch die Thematik der maritimen Rückführungen auf allen Stufen bereits angesprochen. Ich erachte es als möglich, dass in der Praxis maritime Rückführungen durchgeführt werden können. Es ist aber unwahrscheinlich, dass Algerien bereit ist, ein Abkommen dazu auszuhandeln. Es ist eher möglich, dass man sich im Gespräch einigt. Es ist also auch taktisch nicht so geschickt, einen verbindlichen Verhandlungsauftrag zu geben; Frau Gysin hat darauf hingewiesen. Wir haben diese Möglichkeit für Marokko, sollten aber eigentlich nicht darüber sprechen, weil die Marokkaner das nicht so gerne haben. Gegenüber anderen Staaten wird das dann ein Thema.

Ich möchte noch sagen, dass wir trotz der geschlossenen Grenzen in letzter Zeit neun Personen freiwillig ab Frankfurt rückführen konnten, aber das war nur mit Reisepässen möglich.

Abschliessend noch ein Wort zur geforderten Entsendung eines Immigration Liaison Officer: Auch hier ist der Bundesrat grundsätzlich einverstanden, aber wofür brauchen Sie im Moment einen Liaison Officer, wenn Sie gar keine Flüge durchführen? Wir sind bereit, einen zu stationieren, sobald die Rückführungen wieder funktionieren.

Der Bundesrat unternimmt also sehr viel in diesem Bereich, er braucht deshalb nicht noch ein Verhandlungsmandat, das ist taktisch vielleicht nicht so geschickt.