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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-28

Wortprotokoll

Sie haben in Artikel 2 festgelegt, was man unter Velowegnetzen versteht, nämlich "zusammenhängende und durchgehende Verkehrswege für Velofahrerinnen und Velofahrer mit den entsprechenden Infrastrukturen". Das haben Sie in Artikel 2 so festgelegt. Jetzt geht es hier darum, die Planungsgrundsätze festzuhalten, also darum, wie man solche Velowegnetze plant, wie Sie sie in Artikel 2 definiert haben. Ich muss sagen, es ist etwas merkwürdig, wenn Sie ausgerechnet bei den Grundsätzen eine Relativierung vornehmen. Sie sind ja hier nicht bei der Feinplanung eines Velowegnetzes und sagen: "Jedes Mal, wenn ein Weg nicht durchgehend ist, bekommen Sie eine Sanktion." Vielmehr setzen Sie hier eigentlich im Grundsatz das um, was Sie selber in Artikel 2 definiert haben.

Wenn Sie jetzt bei den Grundsätzen eine Relativierung dessen vornehmen, was Sie selber vorhin definiert haben - Sie haben definiert, was ein Velowegnetz ist, nämlich durchgehende und zusammenhängende Wege -, dann sage ich Ihnen, dass Sie in Artikel 2 hätten festlegen müssen: "Ein Velowegnetz ist im Grundsatz durchgehend, aber es muss nicht immer durchgehend sein", oder irgendwie so. Noch einmal: Sie sprechen hier über Planungsgrundsätze, nur darüber, wie die Kantone im Grundsatz darangehen, wenn sie die Velowegnetze in ihren Planungen festhalten. Ich habe es vorhin gesagt - und ich glaube, es ist wichtig, dass ich es noch einmal sage -: Sie sagen hier nicht den Kantonen, was sie bauen und was sie umsetzen müssen, sondern was in den Planungen festgehalten werden muss.

Was ist der Sinn und Zweck von all dem? Es geht darum, dass man eben frühzeitig überlegt: Jetzt haben wir hier eine Baute, hier haben wir das vorgesehen, wir koordinieren das und wir stellen sicher, dass man eben frühzeitig auch an die Veloinfrastruktur denkt. Dazu braucht es gewisse Grundsätze, und im Wort "Grundsätze" ist das Wort "Verhältnismässigkeit" schon inbegriffen. Der Kommissionssprecher hat es gesagt, staatliches Handeln orientiert sich immer am Prinzip der Verhältnismässigkeit. Da müssen Sie nicht zuerst alles relativieren. Sie müssten viele Gesetze relativieren, wenn Sie überall noch explizit die Verhältnismässigkeit festhalten wollten.

Ich denke, der Widerspruch liegt darin, dass Sie vorhin definiert haben, was ein Velowegnetz ist, und dass der Antrag der Minderheit bei den Grundsätzen, bei denen es um die Planung geht, Ihre eigene Definition relativiert. Das ist ein Widerspruch. Ich denke, dass das nachher auch für die Kantone ganz schwierig ist.

Ich habe übrigens nochmals nachgeschaut: Diese Formulierung ist bei den Kantonen gut angekommen. Es gab Kantone, die noch mehr ins Gesetz schreiben wollten und gesagt haben, man müsse das ganz genau formulieren. Wie immer in einer Vernehmlassung gab es dann natürlich auch solche, die gesagt haben, sie wollten überhaupt keine Planungsgrundsätze in diesem Gesetz. In dem Sinne hat Frau Ständerätin Herzog schon recht, dann hätten wir der Bevölkerung sagen müssen: Hört zu, die Kantone machen das schon gut, auch wir wollen keinen neuen Verfassungsartikel.

Nun wollen Sie aber noch bei den Grundsätzen relativieren. Da muss man letztlich schon fragen: Gibt es überhaupt noch Grundsätze, oder wird selbst das relativiert, was man als Velowegnetz definiert hat?

Ich bitte Sie, hier bei Artikel 6 Buchstabe a die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Die Kommissionsmehrheit nimmt dann bei den beiden Buchstaben b und d desselben Artikels Bezug auf die konkreten Dinge: Bei der Streckenführung sagt sie "möglichst direkt", bei den Ausbaustandards sagt sie "möglichst homogen". Das ist dann eigentlich bereits ein Schritt in der Detailumsetzung. Damit können wir zwar leben, aus unserer Sicht ist es aber nicht nötig, auch dort eine Relativierung vorzunehmen.

Wenn Sie aber in Buchstabe a Ihre eigene, in Artikel 2 festgelegte Definition eines Velowegnetzes relativieren, und zwar im Rahmen der Grundsätze, dann muss ich sagen, dass Sie den eigentlichen Kern des Gesetzes schon wieder aushöhlen, was ich nach einer solchen Volksabstimmung schwierig finde. Vor der Abstimmung haben wir der Bevölkerung[NB]nämlich[NB]gesagt, dass wir hier einen Schritt weiterkommen wollen.

Es stimmt schon, Herr Ständerat Germann, dass die Kantone und zum Teil auch die Gemeinden bereits sehr viel tun. Aber diesen Artikel hat man genau deswegen angenommen, weil man gesagt hat, man wolle bei den Grundsätzen - dort also, wo es um die Planung solcher Infrastrukturen geht - gewisse Grundsätze festhalten. Wenn man diese nun schon wieder aushöhlt, dann denke ich, dass das Gesetz etwas in sich zusammenfällt. Das ist nicht das, was man der Bevölkerung in Aussicht gestellt hat, und es entspricht auch nicht dem Bestreben, der Veloinfrastruktur mit[NB]einem[NB]neuen[NB]Verfassungsartikel ein höheres Gewicht zu geben.

Ich bitte Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.