Salzmann Werner · Ständerat · 2021-09-28
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28
Wortprotokoll
Bei Absatz 2 bitte ich Sie, der Minderheit II zu folgen und diesen Absatz ersatzlos zu streichen. Ich bitte Sie auch, den Artikel einmal genau zu lesen. Es heisst: "Velowege sind insbesondere zu ersetzen, wenn[NB][...]." Es wird also eine sehr hohe Priorität auf den Ersatz gesetzt, wenn die Wege nicht mehr frei befahrbar sind, unterbrochen werden, nicht sicher sind oder die Attraktivität nicht mehr ausreichend sein soll.
Aus meiner Sicht sind Velowege nicht in jedem Fall und bedingungslos zu ersetzen, sondern nur, wenn hierfür eben ein öffentliches Interesse besteht. Ansonsten werden Kantone und Gemeinden zum Erhalt von zum Teil sinnlosen und ungenutzten Velowegen gezwungen. Wer definiert die freie Befahrbarkeit? Wer definiert die Sicherheit oder die Attraktivität eines Veloweges? Überlegen Sie sich das einmal. Stellen Sie sich vor, ein Fachverband verlangt einen Ersatz für einen Veloweg, weil er gemäss seiner Definition nicht mehr attraktiv ist!
Dieser Absatz führt zu einer unverhältnismässigen Forderung und zu Kosten, die am Schluss der Steuerzahler tragen muss. Diese Bedingungen müssen nicht kumulativ erfüllt sein, damit ein Ersatz nötig ist. Es kann auch nur eine erfüllt sein. Ich befürchte zudem, ja, ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass die Kosten für den Bau von sogenannten attraktiven Velowegen aus dem NAF gedeckt werden müssen. Diese fremdverwendeten Mittel stehen somit nicht mehr dem effektiven Zweck zur Verfügung.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, meiner Minderheit II zu folgen und diesen Absatz ersatzlos zu streichen.