Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-09-28
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission hat mit Artikel 20b einen Passus eingefügt, der besagt, dass allein aufgrund von Formmängeln keine Verrechnungssteuerforderung erhoben wird, wenn erkennbar ist oder die steuerpflichtige Person nachweist, dass dem Bund durch die Nichteinhaltung einer Formvorschrift kein Steuerausfall entstanden ist. Eine analoge Formulierung in Artikel 33a besagt, dass die Rückerstattung in solchen Fällen nicht verweigert wird.
Jetzt tönt das sympathisch: Formmängel sind Bagatellfälle, da soll man nicht so kompliziert tun. Genau diese Frage wurde bei der letzten Revision des Verrechnungssteuergesetzes 2018 hier drin und im Ständerat ausführlich diskutiert. Wir haben damals eine Bestimmung zur Verwirkung eingefügt, die ganz klar besagt, dass eben diese Verwirkung nicht eintritt, wenn bei der Steuererklärung - beim Ausfüllen, beim Rückfordern - Fehler gemacht wurden.
Ich habe die Voten der damaligen Debatten angeschaut. Bundesrat Maurer und die Kommissionssprecher haben damals mehrfach erklärt, worum es geht. Das Ziel ist das folgende: Wenn beim Ausfüllen einer Steuererklärung ein Fehler passiert, dann soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerstattet werden können. Dann ging es noch um die Frage, ob das bei fahrlässigem oder auch bei vorsätzlichem Vorgehen gilt. Es war klar, dass es nur um das fahrlässige Vorgehen geht.
Es stellt sich nun die Frage: Was bringt der Antrag der Mehrheit in diesem Entwurf zusätzlich? Der Antrag lag in der Kommission vor. Die Verwaltung hat gesagt, sie könne eigentlich nicht abschätzen, was die neuen Bestimmungen noch sollen und was die Auswirkungen wären; man habe das Anliegen schon in Artikel 23 reguliert. Darin geht es ganz klar auch [PAGE 1948] darum, dass man Bagatellfälle, wie falsch ausgefüllte Formulare, abgedeckt hat.
Die Kommission fügte hier also etwas ein, das schon geregelt ist, das im geltenden Recht sogar viel besser geregelt ist. Sie weiss selber nicht so ganz genau, was dann alles noch unter die neuen Bestimmungen fallen könnte. Die konkreten Auswirkungen sind unklar. Das macht eine Mehrheit, die hier drin immer und immer wieder proklamiert, dass man Gesetze nicht mit unnötigen zusätzlichen Formulierungen ausweiten soll, dass man eine schlanke Gesetzgebung machen und sie vereinfachen soll. Genau das wird immer wieder gefordert, mit dem Antrag der Mehrheit hier aber eigentlich ganz klar unterlaufen.
Ich bitte Sie, diese Ausweitung abzulehnen. Diese Sache ist bereits geregelt. Wenn irgendwo tatsächlich eine Lücke sein sollte - was bis jetzt niemand darlegen konnte -, dann könnte das der Ständerat ja noch anschauen. Es macht aber wirklich keinen Sinn, jetzt hier mit Blick auf ein Ziel, das es eigentlich gar nicht mehr gibt, etwas zu regulieren.
Ich bitte Sie, das abzulehnen.