Germann Hannes · Ständerat · 2021-09-28
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28
Wortprotokoll
Jetzt will ich nicht auch noch von der Wurst sprechen. Ich gehöre hier der Minderheit an, einer starken Minderheit, die gute Gründe für die Relativierung der Planungsgrundsätze in Artikel 6 hat. Das betrifft die Buchstaben a, b und d, während bei Buchstabe c der Bundesrat die Verhältnismässigkeit selber eingebracht hat, da "Sicherheit" ja nie absolut sein kann.
Die Vorgaben in Buchstabe a, wonach "die Velowege zusammenhängend und durchgehend sind und insbesondere die wichtigen Orte nach den Artikeln 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 erschliessen", basieren also auf den vorangehenden Artikeln. So lautet etwa Artikel 4 Absatz 3 wie folgt: "Sie erschliessen und verbinden insbesondere" - hören Sie jetzt gut zu! - "für die Erholung geeignete Gebiete [...]." Also müssen Sie, sage ich jetzt, zwei wertvolle Trockenwiesen im Prinzip verbinden, das sind nämlich wichtige Gebiete. Absatz 3 erwähnt weiter die Sehenswürdigkeiten. Bei diesen gibt es auch kein Ende, die befinden sich ja oft an den unwegsamsten Stellen im Gelände. Schliesslich müssen gemäss Absatz 3 auch noch "Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Freizeitanlagen und touristische Einrichtungen" verbunden werden. Sagen Sie mir einmal, was man darunter nicht subsumieren kann.
Was in den Artikeln 3 und 4 im Grundsatz festgelegt wird, ist sehr weitgehend. Wenn Sie das auch noch so absolut verlangen, wie das die Mehrheit hier tut, dann schiessen Sie einfach über das Ziel hinaus. Es wird einen immensen Kostendruck auf die Kantone und vor allem auf die Gemeinden geben, die das dann realisieren und erstreiten müssen. Das scheint mir nicht verhältnismässig zu sein. Ob nun die Wurst schmeckt oder nicht, ist mir egal, ich habe das Brot sowieso lieber.