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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-28

Wortprotokoll

Ob diese europäische Regelung sinnvoll ist oder nicht, müssen wir eigentlich nicht diskutieren. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Früher war es immer wieder möglich, Ausnahmen für Schweizer Sonderregelungen zu erhalten. In der letzten Zeit war das nicht oder kaum mehr möglich. Deshalb ist jetzt die Frage, wie Sie damit umgehen. Sie haben zu Recht erwähnt, es gebe eine Arbeitsgruppe der Europäischen Flugsicherheitsagentur, die über eine Anpassung der europäischen Altershöchstgrenze diskutiere. Das könnte uns in diesem Sinne entgegenkommen. Sie haben aber auch erwähnt, dass das wahrscheinlich nicht gerade morgen oder übermorgen der Fall sein werde.

Deshalb lautet die Frage, die Sie hier eigentlich beantworten müssen: Wollen Sie diesen Konflikt mit dem Luftverkehrsabkommen in Kauf nehmen oder nicht? Da ist es meine Aufgabe, Sie darauf hinzuweisen, dass wir gerade angesichts der aktuellen Situation eigentlich nicht wirklich ein Interesse haben, hier einen Konflikt anzuzetteln. Wir haben mit dem Luftverkehrsabkommen ein für die Schweiz extrem wichtiges Abkommen. Es geht hier um die eigentlichen Verkehrsrechte, es geht auch um den Marktzugang für in der Schweiz hergestellte Luftfahrzeuge - das sage ich auch zum Herrn Kommissionssprecher -, und es geht um die Anerkennung der von schweizerischen Unterhaltsbetrieben durchgeführten Arbeiten. Das Luftverkehrsabkommen betrifft nebst den Helikopterpiloten also noch ein paar weitere Wirtschaftszweige in unserem Land, die auch bedeutend sind.

Diese Abwägung müssen Sie nun vornehmen. Ich bitte Sie aber, wenn eine Reaktion aus Brüssel kommt, weil man sagt, die Schweiz verletze ein Abkommen, dann nicht zum Bundesrat zu kommen und zu sagen, er müsse jetzt sofort helfen. Brüssel ist der Meinung, wir würden auch noch andere Abkommen verletzen, aber hier würden Sie das willentlich machen und im vollen Bewusstsein dessen, was Sie tun. Diese Entscheidung würde zu einer Verletzung des Luftverkehrsabkommens führen. Das Parlament muss sich in Kenntnis dieser Situation bewusst sein, dass es dann für andere Wirtschaftszweige der Schweiz, die dank diesem Luftverkehrsabkommen sehr gut funktionieren, unter Umständen ebenfalls schwierig wird.

Das ist die Abwägung, die Sie vornehmen müssen. Der Bundesrat hat auch eine Güterabwägung vorgenommen. Wir sind ganz klar zum Schluss gekommen, dass wir dieses [PAGE 1018] Risiko einer Schlechterstellung eines grossen Wirtschaftszweigs in der Schweiz, der von diesem Luftverkehrsabkommen enorm profitiert, für die Sonderlösung für rund zehn Berufspiloten nicht eingehen möchten. Falls Sie hier anders entscheiden - und ich kann ja ungefähr voraussehen, in welche Richtung Ihr Entscheid gehen wird -, so habe ich es Ihnen einfach gesagt, und dann können Sie bei jemand anderem "grännen" gehen.