Burkart Thierry · Ständerat · 2021-09-28
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Ich möchte mich wirklich sehr kurz halten. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir, hier das Wort zu ergreifen, weil es um einen Casus Belli dieses Gesetzes geht. Ich erwähne in diesem Zusammenhang drei Punkte.
1.[NB]Sowohl von Ständerat Germann wie jetzt auch vom Mehrheitssprecher wurde auf die Frage der Governance hingewiesen, nämlich darauf, dass man bei der Erstellung solcher Velowege mitwirkt bzw. berät; man hat als Verband dann vielleicht auch, das wurde nicht erwähnt, politische, also demokratische Möglichkeiten und schliesslich noch die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen. Es ist eine Frage der Governance. Insofern ist das nicht wirklich zu rechtfertigen.
2.[NB]Aber, das wurde noch nicht erwähnt, die Schweizer Bevölkerung - ich glaube, das kann man so sagen -, aber auch die Politikerinnen und Politiker bemängeln immer wieder den Umstand, dass unsere Verfahren gerade im Bauwesen viel zu lange dauern, dass wir von der Idee bis zur Fertigstellung eines Infrastrukturprojektes wirklich sehr, sehr viel Zeit hinnehmen müssen. Wir wundern uns dann jeweils, wie es kommen konnte, dass so viele Rechtsmittelverfahren gegen teilweise sogar politisch beschlossene Projekte eingereicht wurden.
Wir würden uns hier widersprüchlich verhalten, wenn wir jetzt bei Artikel 18 dem Antrag der Minderheit, also dem [PAGE 1003] bundesrätlichen Entwurf, folgen würden. Denn es ist schon so: Es würde nicht ein neues Verbandsbeschwerderecht eingerichtet, sondern es wäre eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts, nämlich auf Verbände im Zusammenhang mit dem Veloverkehr, das so nicht existiert. Wir würden die gut gemeinten Pläne der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Erstellung von Velowegen also unter Umständen durchkreuzen.
3.[NB]Es wurde darauf hingewiesen, es gebe das Verbandsbeschwerderecht ja schon im FWG, deshalb sei das eigentlich nur eine Fortführung, es werde jetzt einfach entsprechend für die Velowege vorgesehen. Das ist aber in der Realität schon nicht ganz vergleichbar. Sehen Sie, wenn es um einen Fuss- und Wanderweg geht, dann sind, bei allem Respekt, die Interessenlagen wahrscheinlich nicht ganz so vielfältig und komplex, wie dies bei der Erstellung von Verkehrsinfrastrukturprojekten der Fall sein kann.
Hier geht es ja nicht nur um die jeweiligen Interessen von Velo-Interessenverbänden, sondern auch um Interessen der Vertreter des Fussgängerverkehrs. Es kann auch um Interessen des Schwerverkehrs gehen, um Interessen des Automobilverkehrs, und diese Interessen sind alle gegeneinander abzuwägen. Hier würde man also ein einseitiges Verbandsbeschwerderecht zugunsten eines Interesses einrichten, und das wäre - das gilt auch hier - einer Gesamtverkehrskonzeption abträglich.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung der Mehrheit. Sie machen damit - davon bin ich überzeugt - dieses Gesetz auch mehrheitsfähig. Würde es hier zu einem weitergehenden politischen Prozess kommen, namentlich zu einer Volksabstimmung, hätte man sicherlich mit Artikel 18 gemäss Mehrheit hervorragende Chancen, dass das Gesetz mehrheitsfähig würde - wobei ich nicht glaube, dass es überhaupt zu einer Abstimmung kommt, wenn wir hier der Mehrheit folgen.