Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2021-09-28
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Es geht um einen abrupten Wechsel zur Nachschusspflicht im Kernenergiegesetz. Sie [PAGE 1964] kennen vielleicht die Regelung im Kernenergiegesetz: Wenn es für die Stilllegung und Entsorgung Nachschüsse brauchen sollte, dann müssen zuerst alle Kraftwerkbetreiber untereinander schauen, dass sie die Zahlungen erbringen können. Wenn es sich die Unternehmen untereinander nicht leisten können, die Zahlungen zu tätigen, dann wird am Schluss die öffentliche Hand - sprich der Bund - einspringen müssen, falls es bei der Stilllegung und Entsorgung zu Nachschusspflichten kommt.
Nun hat sich herausgestellt, dass Unternehmen versuchen, sogenannte Ring-Fencing-Strategien festzulegen. Das heisst nichts anderes, als dass sie diese Nachschusspflicht strukturell von ihrer Firma fernhalten möchten. Das ist eine Gefahr für unsere öffentliche Hand. Es gibt nämlich noch einen zweiten Problemkreis: Die Unternehmen, sogenannte Partnerwerke, sind sehr schlecht kapitalisiert. Gösgen und Leibstadt, das sind Partnerwerke. Sie haben eine geringe Eigenkapitalquote und zahlen eigentlich regelmässig jedes Jahr die Betriebskosten. Eines Tages werden diese Kraftwerke aber abgeschaltet werden. Sie werden keinen Vermögenswert mehr haben. Die Frage ist: Wer zahlt dann die Betriebskosten, wenn in zehn, zwanzig, dreissig Jahren nachgeschossen werden muss, weil die Entsorgungskalkulationen falsch waren?
Diese zwei Problemkreise führten mich dazu, Ihnen diese parlamentarische Initiative zu unterbreiten, und Sie sehen im Bericht der Kommission: Diese Fragen sind in der Kommission angekommen. Es gibt ein Risiko der Insolvenz dieser Partnerwerke, und es gibt ein Risiko, dass die langfristige Nachschusspflicht von den Atomkraftwerkbetreibern nicht so erfüllt werden kann, wie es das Kernenergiegesetz heute vorsieht. Die Kommission schreibt in ihrem Bericht, sie sei daran, weitere Abklärungen zu machen, sie habe den Handlungsbedarf entdeckt und sie werde weitere Prüfungen vornehmen. Ich begrüsse das sehr und verstehe darum auch, dass die Kommission die parlamentarische Initiative ablehnt. Ich erwarte von der Kommission, dass sie sorgfältig weiterarbeitet, dass sie uns dann auch Bericht erstattet oder gegebenenfalls einen Antrag stellt, weil die Nachschusspflicht nicht sauber geregelt ist für die Zeit, wenn wir aus der Atomenergie aussteigen.
In diesem Sinne ziehe ich meine parlamentarische Initiative zurück.