Burkart Thierry · Ständerat · 2021-09-28
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Mit dieser Motion - sie wurde ursprünglich von der KVF-N eingereicht und vom Nationalrat angenommen - soll der Bundesrat beauftragt werden, den Sektorenmarkt der Flughäfen als systemrelevante Infrastrukturen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht zu befreien. Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat stimmte der Motion am 17.[NB]Juni ohne Diskussion und oppositionslos zu.
Die Konzessionen sind bei den Landesflughäfen auf 50 Jahre ausgelegt und bei den Regionalflughäfen auf 30 Jahre. Die Betriebskonzessionen für Flughäfen wurden in der Vergangenheit regelmässig den bisherigen Betreibern des jeweiligen Flugplatzes erteilt. Mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wird die Übertragung öffentlicher Aufgaben und die Verleihung von Konzessionen neu explizit geregelt. Die Unterstellung unter das öffentliche Beschaffungswesen erfolgt immer dann, wenn der privaten Anbieterin dadurch ausschliessliche oder besondere Rechte eingeräumt werden, die ihr vorher nicht zustanden, und wenn ihr dafür direkt oder indirekt ein Entgelt oder eine Abgeltung zukommt.
In Artikel 9 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen wird ausdrücklich festgehalten, dass spezialgesetzliche Bestimmungen vorbehalten bleiben. Dahinter steht die Überlegung, dass das Beschaffungsrecht mit seinem Fokus auf Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit nicht in allen Fällen den passenden Rahmen für eine Konzessionsvergabe bietet. Ausnahmen bestehen beispielsweise für die Infrastrukturkonzessionen der Eisenbahnen und für die Personenbeförderungskonzessionen. Es ist jetzt aber umstritten, ob die geltenden Bestimmungen des Luftfahrtrechts zur Betriebskonzession bereits eine genügende spezialgesetzliche Regelung beinhalten, um bei Flughäfen auf die Ausschreibung verzichten zu können.
Deshalb beantragt Ihnen die KVF-S einstimmig, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Beschluss des Nationalrates, das Anliegen der Motion zu unterstützen und sie entsprechend anzunehmen.