Lexipedia

Noser Ruedi · Ständerat · 2021-09-29

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-29

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn Rechsteiner hat mich noch etwas herausgefordert. Ich stimme mit ihm überein: Der Lohnschutz funktioniert in der Schweiz, es gibt keinen dringenden Handlungsbedarf - er funktioniert. Ich stimme mit ihm auch überein, dass es ab und zu die eine oder andere Anpassung braucht. Die Grundsatzfrage ist, ob es diese heute braucht.

Seit der Annahme der Motion Abate hat sich geändert, dass die institutionelle Frage im Moment vom Tisch ist. Zudem muss der Bundesrat vermutlich früher oder später mit einer umfassenden Auslegeordnung kommen und aufzeigen, was eigentlich alles zu tun ist. Ich möchte hier einfach noch darauf aufmerksam machen, dass sich da auch die Frage stellen wird, ob eine Anmeldefrist von acht Tagen, von sieben Tagen oder von vier Tagen richtig ist. Es wird sich auch die Frage stellen, wie diese Verfahren aussehen sollen. Wir können ja nicht dauernd nur auf unserer Seite nach oben schrauben, ohne zu schauen, was die Partner schlussendlich interessiert, wenn wir eine gute Partnerin innerhalb der EU sein wollen. Das heisst also, ich gehe davon aus, dass dieses Geschäft sowieso früher oder später wieder auf den Tisch kommt.

Dann haben Sie meiner Ansicht nach einen inhaltlichen Fehler gemacht, Herr Rechsteiner. Sie sagten im Brustton der Überzeugung: Wenn ein Kanton einen Mindestlohn festlegt, dann sollte das schliesslich auch für alle gelten, die in diesen Kanton arbeiten gehen. Die Kantone, die einen Mindestlohn festgelegt haben, haben aber genau das ausgenommen - viele Kantone. Es steht im Gesetz, dass genau das, was Sie gesagt haben, nicht gilt. Wenn die Kantone in ihren kantonalen Volksabstimmungen die Entsandten aus der Schweiz und aus der EU nicht in den Geltungsbereich mit eingeschlossen haben, ist es jetzt nicht unsere Aufgabe, dass wir es vom Bundesgesetz her machen. Denn die Kantone, das wurde in der Kommission deutsch und deutlich gesagt, können das in ihr Recht einbauen. Dann gilt es, ohne dass man das Entsendegesetz ändert. Aber es muss dann eben für Schweizer und für EU-Leute gleichermassen gelten, weil wir keine Diskriminierung haben wollen.

Kantone, die das machen, haben kein Problem. Meines Wissens hat der Kanton Jura, der das gemacht hat, kein Problem. Gerade der Kanton Tessin, der das grösste Problem hat, hat es nicht gemacht. Jetzt gestatte ich mir eine politisch absolut unkorrekte Bemerkung: Ich habe zwischendurch etwas das Gefühl, dass die Lega dei Ticinesi zwar solche Dinge fordert, die Baumeister der Lega dei Ticinesi dann aber sehr schnell wieder Wege finden, wie sie das, was sie selbst fordern, umgehen können - und sie kommen mit ihren Forderungen dann nach Bern. Der Kanton Tessin kann das Problem zu hundert Prozent selbstständig lösen. Er kann, er muss es einfach lösen. Er wird ja wohl auch eine Mehrheit finden, wenn es so ist, wie Sie, Herr Rechsteiner, es gesagt haben, wenn der Leidensdruck also so hoch ist. Warum löst er es dann nicht? Warum kommt er immer nach Bern und verlangt hier Lösungen, die dann für die ganze Schweiz gelten? Er kann es in diesem Fall selbst lösen.

Darum ist der Nichteintretensantrag eigentlich der absolut richtige Weg. Wir bitten den Kanton Tessin doch, sein Mindestlohngesetz so anzupassen, dass es mit dem Freizügigkeitsabkommen und mit den flankierenden Massnahmen kompatibel ist. Dann muss man keine Bundesgesetze ändern. Das ist notabene der schnellste Weg. Das kann man im Kanton Tessin sofort umsetzen. Das würde auch sofort in Kraft treten und die Tessiner Anliegen abdecken. Die Frage ist, warum es der Kanton Tessin nicht so macht - das ist doch die grosse Frage.

Ich möchte Sie darum bitten, im Moment nicht auf die Vorlage einzutreten. Warten wir, bis der Bundesrat mit einer kompletten Auslegeordnung kommt. Dort werden wir zu den flankierenden Massnahmen auch noch andere Probleme diskutieren müssen. Wenn wir das Gesamtpaket haben, können wir dann auch das Gesamte anschauen.