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AB 29004

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Ich führe kurz meinen Antrag zu Artikel 56 Absatz 6 bzw. Artikel 59 Absatz 2 ein; Frau Baumann hat dazu einiges Wichtiges schon gesagt. Artikel 56 betrifft die Wirtschaftlichkeit der Leistungen generell, Artikel 59 betrifft den Ausschluss von Leistungserbringern, die klar übermarchen.

Mein Antrag beinhaltet bei Artikel 56 einen Zusatz zum Antrag der Mehrheit - ich unterstreiche das - und ist mit ihm kompatibel, möchte aber etwas mehr "Zähne" in dieses Menü der Mehrheit bringen; dies unter der Annahme, wie Frau Baumann richtig gesagt hat, dass wir gegen die Minderheit Suter antreten und diesen Antrag ablehnen. Kollege Guisan wird namens der Fraktion erklären, weshalb wir diesen Antrag ablehnen.

Mein Antrag zu Artikel 56 ist also ein Zusatz zum Antrag der Mehrheit, der Folgendes bringt:

1. Es geht um die Limite der Vergleichswerte, die hier mit dem Begriff einer "erheblichen Überschreitung" definiert sind. Ich möchte also keine starre Limite von 10 Prozent, die in der Praxis kam durchsetzbar ist, sondern verlange eine erhebliche Überschreitung.

2. Ich möchte dem Leistungserbringer die Beweisführung überbürden; er muss nachweisen, warum er die Vergleichsgruppe in einem erheblichen Mass überschreitet, welche spezielle Zusammensetzung des Patientengutes diese Überschreitung also rechtfertigt.

3. Wir haben die Anreizproblematik, wonach bei ständigem Übermarchen die Tarife der übermarchenden oder unwirtschaftlichen Leistungserbringer gesenkt werden können.

In Artikel 59 Absatz 2 geht es um einen Zusatz, der vor allem aus der Optik der Vertragsfreiheit relevant gewesen wäre, der aber sinnvollerweise vom Ständerat nochmals geprüft werden soll. Die Bestimmung würde nicht wie heute nur einen Ausschluss verfügen, sondern die Möglichkeit eröffnen, einen Leistungserbringer während fünf Jahren von einem Tarifvertrag auszuschliessen, wenn er nachweislich übermarcht hätte.

Dieser Doppelantrag versucht also, die Fassung der Mehrheit in Artikel 56 mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungen generell noch etwas griffiger zu gestalten, und in Artikel 59 geht es um jene, die nachweislich übermarchen. Dort richtet sich mein Antrag gegen den Antrag der Minderheit Suter, der viel zu detailliert, nicht durchführbar und überregulierend erscheint. Das hat auch die FMH deutlich zum Ausdruck gebracht; in diesem Punkt stimmen wir ihr für einmal zu.

Ich bitte Sie, bei den Artikeln 56 und 59 zunächst der Mehrheit zu folgen und zusätzlich meinem Antrag zuzustimmen und bei Artikel 59a den Antrag der Minderheit Suter abzulehnen.

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