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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Die Motion geht von der Vermutung aus, dass jedem Eheschluss mit einer Person unter 16 Jahren eine Straftat zugrunde liegt. Das heisst also, es wird verlangt, dass in jedem Fall ein Strafverfahren wegen Zwangsheirat einzuleiten ist, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt des Eheschlusses jünger als 16 Jahre alt war. Das soll ungeachtet davon gelten, ob die Eheleute inzwischen volljährig sind oder nicht, und unabhängig davon, in welcher Situation sie sich heute befinden. Das würde bedeuten, dass man viele Ehen - übrigens auch gerade von italienischen Staatsangehörigen - für ungültig erklären müsste.

Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass Sie in der letzten Session, also in der Sommersession, im Rahmen der Beratungen zur Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht in der Sache bereits über das Anliegen der Motion entschieden haben, denn Sie haben den Antrag der Minderheit Geissbühler zu Artikel 181a Absatz 1bis StGB mit 135 zu 52 Stimmen abgelehnt. Hier ging es um die gleiche Angelegenheit.

Der Bundesrat sieht bei der zivilrechtlichen Regelung der Minderjährigenheiraten respektive dem entsprechenden Eheungültigkeitsgrund Handlungsbedarf. Er hat deshalb am 30. Juni 2021 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion abzulehnen.

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