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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Der Anstieg der Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger in den letzten Jahren ist im Wesentlichen auf den Bedarf der Wirtschaft zurückzuführen. Das habe ich letzte Woche im Ständerat gesagt - Herr Quadri hat das richtig zitiert -, und das ist auch tatsächlich so.

Es ist so, dass sich verschiedene Regionen, das Tessin, aber auch andere, wirtschaftlich so entwickelt haben, dass es einen Bedarf an weiteren Arbeitskräften und damit auch an Grenzgängerinnen und Grenzgängern gegeben hat. Es ist nicht nur die Zahl der Grenzgänger angestiegen, sondern auch die Beschäftigungsquote der einheimischen Wohnbevölkerung. Wie Sie zudem wissen, sind in der Schweiz insbesondere in Bereichen wie dem Gesundheitswesen nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar. Ich erinnere daran, dass während der Pandemie die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowohl in der Romandie wie auch im Tessin eine wichtige Stütze für das Gesundheitswesen waren. Ohne diese Grenzgängerinnen und Grenzgänger hätte man die Pandemie nicht bewältigen können.

Der Bundesrat ist sich jedoch der Herausforderungen der Zuwanderung, insbesondere in den Grenzregionen, bewusst. In den letzten Jahren wurden deshalb zahlreiche Massnahmen ergriffen, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Aufgrund der Pandemie hat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Unterstützung des Arbeitsmarkts ergriffen. Einen Inländervorrang gegenüber Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzuführen, ist jedoch nicht zulässig und nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Ich habe es aber schon gesagt: Die Freizügigkeit trägt eben auch dazu bei, die Bedürfnisse an Arbeitskräften in den verschiedenen Wirtschaftsräumen zu befriedigen.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Er misst der Arbeitsmarktlage in den Grenzkantonen aber weiterhin eine besondere Bedeutung bei und prüft je nach Entwicklungen weitere Massnahmen. Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass die Unternehmen das inländische Potenzial bestmöglich nutzen. Die Stellenmeldepflicht hilft den Unternehmen hierbei.