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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Das Strafgesetzbuch sieht ein mehrstufiges System vor, damit Personen, die unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss handeln, gemäss ihrem Verschulden bestraft werden können. Schon heute bleibt ein Täter aber nur dann straflos, wenn seine Schuldunfähigkeit unverschuldet ist.

Die Motion sieht im Ergebnis vor, dass auch Personen bestraft würden, denen kein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Diese verlangte Regelung verstösst gegen das Schuldprinzip, das die Basis unseres Strafrechts bildet. In solchen Fällen kann das Gericht hingegen eine stationäre Behandlung oder eine Verwahrung anordnen. Diese Massnahmen können, wenn nötig, sehr lange dauern, und zwar bis zu lebenslänglich, und tragen damit auch dem Sühnegedanken Rechnung.

Aus diesen Gründen hat der Nationalrat bereits 2015 eine analoge Motion abgelehnt. Ich bitte Sie, das nun ebenfalls zu tun.

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