Bellaïche Judith · Nationalrat · 2021-09-30
Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
In seinem Kern ist das Anliegen der Bekämpfung von missbräuchlichem Konkurs unbestritten; Sie haben es gehört. Jeder Missbrauch sollte bekämpft werden, und das gilt natürlich auch beim Konkurs. Die Erarbeitung von Massnahmen zur Erreichung des Ziels war jedoch ein Stochern in trüben Gewässern, nicht zuletzt, weil wir über zu wenig Daten verfügen. Wir wissen nicht, wo und in welchen Branchen diese Missbräuche vornehmlich entstehen. Konkursreiter können sich dank unseres föderalen Handelsregistersystems relativ unerkannt in der Schweiz bewegen und in verschiedenen Kantonen gleichzeitig oder nacheinander ihren Unfug treiben.
So beschäftigten sich die Kommissionen für Rechtsfragen mit vielen anderen, allgemeinen Informationen zu Konkursaufkommen und Rechnungslegung in der Schweiz. Weil jedoch kein klares Fazit zur Früherkennung von Missbrauch gezogen werden konnte, wurde aus der Bekämpfung von missbräuchlichem Konkurs eine Bekämpfung des Konkurses. Der Ständerat verirrte sich in bürokratischen Massnahmen, in der guten Absicht, die Konkursrate in der Schweiz zu senken, was jedoch überhaupt nicht mehr mit der Intention der Vorlage übereinstimmt. Ich möchte klar festhalten, dass 99 Prozent der Konkurse in der Schweiz nicht missbräuchlich sind. Sämtliche unbescholtenen Unternehmer in der Schweiz nun mit irgendwelchen administrativen Massnahmen belasten zu wollen, in der Hoffnung, das eine Prozent Missbrauch zu erwischen, ist völlig unverhältnismässig und darüber hinaus unrealistisch.
Wir werden auf die Vorlage eintreten, weil sie einige gute, zielführende Elemente enthält, werden jedoch die ausufernden Bestimmungen, die der Erstrat eingebracht hat, ablehnen. Das Kernstück der Vorlage, nämlich die Massnahmen im Strafrecht respektive die verbesserte Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots, unterstützen wir natürlich. Dabei ist es essenziell, die Brücke zwischen dem Strafrecht und dem Handelsregisterrecht zu schlagen, indem das Tätigkeitsverbot künftig auch den Handelsregisterämtern mitgeteilt wird.
Auch die erhöhte Transparenz dank der öffentlichen Suche in den Handelsregistern und die bessere Koordination zwischen den Handelsregisterämtern begrüssen wir. Sie führen zu einer besseren Informationssymmetrie zwischen Unternehmen und Konsumenten bzw. Lieferanten und erlauben Letzteren, sich besser zu schützen.
Unverständlich und nicht umsetzbar finden wir jedoch die zweijährliche Pflicht zur Beantragung des Opting-out. Wir nehmen damit Hunderttausende von Unternehmen, welche die Möglichkeit des Opting-out derzeit nutzen, in Sippenhaft und verlangen von ihnen einen zusätzlichen administrativen Aufwand, der nicht einen einzigen Missbrauch verhindern kann. Missbräuchlicher Konkurs erfordert nämlich eine gewisse kriminelle Energie, und die Einreichung eines Antrags auf Opting-out wird keinen Kriminellen davon abhalten, Missbrauch zu treiben. Innert zwei Jahren wäre er ohnehin über alle Berge. Dafür müssten die Handelsregisterämter in Zukunft jährlich 200[NB]000 solche Anträge bearbeiten, wozu sie weder inhaltlich noch ressourcenmässig in der Lage wären. Übrig bliebe eine noch grössere Bürokratie für unsere Unternehmen und Start-ups.
Auch der überraschende Eingriff des Ständerates, bei öffentlichen Schulden nur die Betreibung auf Konkurs zuzulassen und die Pfändung zu verbieten, ist für uns weder gerechtfertigt noch zielführend. Mit der Pfändung haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, schonender, aber auch mit besseren Ergebnissen Steuerschulden teilweise wieder einzutreiben, wenn auch über eine längere Zeit. Indem wir sämtliche [PAGE 2016] Steuerschuldner in den Konkurs treiben, haben wir weder dem Fiskus mehr Geld besorgt, noch haben wir irgendeinen Konkursreiter dingfest gemacht, denn diese sind ja ohnehin auf Konkurs ausgerichtet.
"The road to hell is paved with good intentions" - das gilt hier eindeutig für die Verschlimmbesserung der Vorlage durch den Erstrat.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und sie wieder auf ihren Kern, die Bekämpfung des Missbrauchs, zurechtzubiegen.