Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, Herr Nationalrat Flach hat sein Postulat begründet: Er möchte einen Überblick über die bestehenden Datenbanken von Bund und Kantonen erhalten, in einem Bericht, der vom Bund erarbeitet wird. Ich möchte Ihnen nochmals kurz darlegen, warum der Bundesrat dies als nicht zweckmässig erachtet.
Aufgrund des Legalitätsprinzips muss jede staatliche Datenbank auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Das Gesetz regelt insbesondere die Kategorien der bearbeitenden Personen, die Zwecke der Datenbank, das Auskunftsrecht. Das bedeutet, jede Datenbank hat unter Berücksichtigung dieser Elemente ihren eigenen Zweck. Auf Bundesebene gewährleistet Artikel 11a des Datenschutzgesetzes eine gewisse Transparenz. Bundesorgane müssen nämlich schon heute grundsätzlich alle Datensammlungen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten anmelden. Das Register dieser Datensammlungen kann online auf der Website datareg.admin.ch abgefragt werden. Also hier, beim Bund, haben wir eine Transparenz.
Für die Datenbanken der Kantone ist der Bund jedoch nicht zuständig. Einen Bericht über die Datenbanken der Kantone zu machen, scheint mir doch sehr ausufernd zu sein. Gewisse Herausforderungen, die sich bei Datenbanken hinsichtlich des Datenschutzes stellen, sind im Übrigen bereits dokumentiert; als Beispiele kann ich Ihnen den Bericht der Expertengruppe "Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit" aus dem Jahr 2018 oder den Bericht "Herausforderungen der künstlichen Intelligenz" aus dem Jahr 2019 nennen.
Ich bitte Sie also um Verständnis, wenn der Bundesrat das Postulat aus diesen Gründen zur Ablehnung empfiehlt.