Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-30
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Ich hoffe, ich setze mich nicht dem Risiko oder dem Vorwurf aus, auch Nebelpetarden zu zünden. Ich möchte die Argumentation von Herrn Kollege Rechsteiner trotzdem unterstützen. Ich komme einfach zu[NB]anderen Schlussfolgerungen, und zwar, dass die beiden Vorstosskategorien, die parlamentarische Initiative Schilliger und die beiden Motionen, eine unterschiedliche Qualität haben.
Herrn Nationalrat Schilliger ist es zu verdanken, dass das Thema überhaupt breit aufgearbeitet wurde, unter anderem im Bericht des Bundesrates vom 8. Dezember 2017, jetzt mehrfach zitiert. Der Bericht zeigt klar auf, wo die Schwächen und wo die Stärken der heutigen Praxis von staatsnahen Unternehmungen liegen. Falsch ist es, die staatsnahen Unternehmungen dafür verantwortlich zu machen, dass sie ihre Rechtsform dafür nützen, von der Wirtschaftsfreiheit zu profitieren, und zwar, sofern die Statuten das so vorsehen, ausserhalb ihres eigentlichen Kernbereichs. Das war demokratisch so legitimiert und so gewollt. Man kann es auch so sehen, dass diejenigen, welche die Ausgliederungen und die Teilprivatisierungen damals gefordert haben, jetzt vor ihrem Mut erschrecken und die Geschichte wieder ein Stück weit zurückdrehen wollen.
Wenn also staatliche Unternehmungen im Wettbewerb tätig sind, dann sind die Regeln an und für sich bekannt, und es wird auch sanktioniert, wenn sie nicht eingehalten werden. Es sind vier Bereiche, die immer wieder zu Kritik Anlass geben: die unterschiedliche Behandlung allenfalls im Bereich von Regulierung und Besteuerung; Informationsvorteile aus dem Monopol, welche staatsnahe Unternehmungen dafür nützen, auch im Wettbewerb Dienstleistungen anzubieten; Finanzierungsvorteile aufgrund einer staatlichen Absicherung und das Verbot von Querfinanzierungen.
Meine Überlegungen, diese Motionen zu unterstützen, lagen eigentlich darin, dass man für die Bereiche, in denen Wettbewerbsverfälschungen stattfinden können, auf Bundesebene eine Regelung festschreiben sollte. Herr Kollege Rechsteiner hat es angeführt: Dafür haben wir hier die Motion 20.4328 der KVF-S, "Service public stärken", angenommen. Unter anderem steht in dieser Motion auch - das sollte man sich in Erinnerung rufen -, dass Regeln zu genau dem Bereich, den jetzt die Befürworter aller drei Vorstösse regeln möchten, aufgestellt werden sollen, wo staatliche Unternehmungen unter dem Zaun hindurch grasen dürfen.
Es gibt an und für sich drei Varianten, wie man dem Thema wirklich begegnen kann. Die radikalste wäre es, diese Unternehmungen ganz zu privatisieren. Das ganze Aktionariat wäre also privat. Dann würde man diesen Unternehmungen nicht mehr den Vorwurf machen können, dass sie andere Privatunternehmungen konkurrenzieren. Vielleicht in Klammern: Auch bei Privatunternehmungen, die gegenseitig im Wettbewerb stehen, gibt es aufgrund der besonderen Grösse Vor- und Nachteile. Eine grosse Unternehmung hat gegenüber einer kleinen Unternehmung im privatwirtschaftlichen Wettbewerb den Vorteil, dass ihre Risikofähigkeit[NB]grösser[NB]ist[NB]und[NB]damit auch die Offertbedingungen anders ausfallen.
Die zweite Möglichkeit wäre es, Unternehmungen, die staatsnah sind, unternehmerische Tätigkeiten, die über den Kernbereich hinausgehen, zu verbieten. Das können die Träger und Eigner dieser Unternehmungen heute schon tun. Man kann das in den Statuten oder in den Eignerzielen so festschreiben.
Die dritte Möglichkeit ist es - das wollen die Motionen Caroni und Rieder -, das Konzept der Wettbewerbsneutralität durchzusetzen. Ich glaube, mit dem Ziel, das Konzept der Wettbewerbsneutralität durchzusetzen, kann man ohne Weiteres hinter diesen beiden Motionen stehen.
Ein Letztes noch: Warum diskutieren wir dieses Thema heute wieder so eifrig? Ich habe den Eindruck, der Bundesrat hat einfach nicht gemerkt, was in seinen staatsnahen Unternehmungen in den vergangenen zwanzig Jahren geschehen ist. Schauen Sie mal die Geschäftsberichte vor allem der Post, aber auch anderer Unternehmungen an, woran sich diese Unternehmungen überall beteiligt haben. Machen Sie sich ein Bild darüber, ob das wirklich im Interesse und im Sinne, sage ich jetzt, der ursprünglichen Ausgliederung war.
Ich mache also einen deutlichen Unterschied zwischen den Motionen und der parlamentarischen Initiative, die auch noch den Durchgriff bis zu den Gemeinden hinunter möchte. Ich bin überzeugt davon, dass die Gemeinden und die Kantone genügend Möglichkeiten haben, um einzugreifen, falls man dort der Auffassung ist, ihre Unternehmungen würden zu weit gehen. Die beiden Motionen beschränken sich auf den Bund und auf die Festlegung von Spielregeln im Wettbewerb.
Ich möchte Sie bitten, die Motionen zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.