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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-09-30

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, bin ich gegenüber solchen Vorstössen jeweils auch kritisch eingestellt, weil es eben doch um heikle verfassungsrechtliche wie föderalistische Fragen geht. Aber ich meine, die beiden Motionen sind nun derart offen formuliert, dass man sie annehmen kann. Aber ebenso deutlich bin ich gegen die parlamentarische Initiative Schilliger; Kollege Engler hat das vorhin eigentlich bereits sauber ausgeführt. [PAGE 1076]

Zusammengefasst gibt es aus meiner Sicht eigentlich nicht nur drei Handlungsoptionen, wie man dieses Thema angehen kann, sondern vier: 1. Wir können das über die Eignerstrategien führen. Die entsprechende Motion, die wir angenommen haben, wurde ja auch schon angesprochen. 2.[NB]Wir können das über das Binnenmarktgesetz lösen - da bin ich dezidiert dagegen! 3. Wir können es über das Kartellgesetz lösen, das finde ich durchaus prüfenswert. 4. Man kann, das wurde noch nicht erwähnt, das Problem auch über spezialgesetzliche Regelungen lösen. Wir haben das ja teilweise auch gemacht, beispielsweise im Fernmeldebereich. Im Fernmeldegesetz ist klar: Wer marktbeherrschend ist, muss entsprechende konkurrierende Unternehmen nicht diskriminierend zum Teil der Infrastruktur, in dem man eben marktbeherrschend ist, zulassen. Wir haben also eigentlich diese vier Optionen zur Verfügung.

Bezüglich des Binnenmarktgesetzes, das möchte ich noch kurz ausführen: Wieso bin ich hier klar dagegen? Hier treffe ich mich mit meinem Standeskollegen Rechsteiner. Das Binnenmarktgesetz sagt eigentlich in Artikel 8 Absatz 1 klar: "Die Wettbewerbskommission überwacht die Einhaltung dieses Gesetzes durch Bund, Kantone und Gemeinden sowie andere Träger öffentlicher Aufgaben." Das ist im Grunde genommen eine Lösung ähnlich dem Beihilfensystem der Europäischen Union, und das führt direkt zu einer Übersteuerung der Kantone und der Gemeinden. Das ist für mich völlig klar. Darum muss dieser Weg ausscheiden.

Es wäre sogar ein Weg, der noch weiter ginge als das, was wir vorhin bezüglich des institutionellen Abkommens diskutiert haben, weil dort nur die grenzüberschreitenden Sachverhalte mit einbezogen gewesen wären. Hier würden wir jegliche Sachverhalte mit einbeziehen, also Sachverhalte, die nicht einmal einen grenzüberschreitenden Impact haben. Hier werden wir in erhebliche Probleme in föderalistischer Hinsicht hineinlaufen. Damit sei nicht gesagt, dass die Kantone und die Gemeinden einfach nichts machen sollen. Die Regierungen auf diesen beiden Staatsebenen müssen mit ihren Eignerstrategien und ihren Rechtsetzungen selbstverständlich auch dafür sorgen, dass Wettbewerbsverzerrungen nicht stattfinden.

Ich habe persönlich ein unverkrampftes Verhältnis zu öffentlichen Unternehmen. Es ist auch völlig legitim, dass der Staat Anteile an öffentlichen Unternehmen besitzt, es ist im Übrigen auch kein rechtliches Problem in Bezug auf Beihilfen. Es fängt erst an - das hat vorhin auch Kollege Bischof ausgeführt -, wenn es um Wettbewerbsverzerrungen geht; dann haben wir ein Problem. In diesem Zusammenhang sei auch gesagt, dass Service public nicht nur durch öffentliche Unternehmen erbracht werden kann. Auch private Unternehmen können Service-public-Leistungen erbringen; denken Sie beispielsweise an private Spitäler, die von ihren Kantonen Leistungsaufträge im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen haben. Auch das ist ein mögliches Modell in der Schweiz.

Zuletzt zur kartellrechtlichen Schiene: Kollege Zanetti hat gesagt, diese führe per se zu Bürokratie. Mag sein, aber schlussendlich soll ein privates Unternehmen im Rahmen des Kartellrechts klagen und nicht einfach eine staatliche Behörde die Arbeit machen lassen, wie das gemäss der parlamentarischen Initiative Schilliger der Ansatz beim Binnenmarktgesetz wäre. Eine Grossbank kann von mir aus versuchen, Klage gegen eine Kantonalbank zu erheben, indem sie sagt, es sei ein unfairer Wettbewerb, wenn eine Kantonalbank, beispielsweise die Zürcher Kantonalbank, steuerbefreit ist. Eine Grossbank soll diesen Weg mal gehen, und dafür soll man die entsprechenden Instrumente zur Verfügung stellen und schauen, wie die Weko dann diesen Sachverhalt beurteilt.

Stand heute ist das Kartellgesetz, gerade für einen solchen Sachverhalt, natürlich relativ stumpf. Ich bin der Meinung, man könnte sich hier schon überlegen, das Kartellgesetz entsprechend zu schärfen. Aber was nicht geht, ist, über das Binnenmarktgesetz quasi ein staatliches Beihilfensystem zu implementieren, ein System, welches dann insbesondere auch Kantone und Gemeinden berührt. Wir müssen das Problem primär einmal auf Bundesebene lösen, und das scheint mir durchaus ein Gebot der Zeit.

Aufgrund des Gesagten empfehle ich Ihnen also, die parlamentarische Initiative Schilliger sowohl aus materiellen als auch aus formellen Gründen klar abzulehnen. Sie führt zu einer Übersteuerung von Kantonen und Gemeinden, sie fokussiert allein auf die Änderung des Binnenmarktgesetzes. Stellen Sie sich das vor: Die Weko könnte von sich aus tätig werden. Das sind sehr weitreichende Kompetenzen, das muss ausscheiden.

Aber die Motionen, die kann man annehmen. Es wird eine komplexe Angelegenheit bleiben, und die Frage, wie man es löst, wird auch strittig bleiben. Ich gehe auch davon aus, dass der Bundesrat hier die Kantone, von mir aus auch die Sozialpartner, eng in die Umsetzung einbezieht, wenn die Motionen angenommen werden. Da wird noch einiges überlegt werden müssen. Aber bei der Problematik, die wir heute in diesen Märkten haben, ist es schon so, dass es nun nötig und auch angebracht ist, in diesen Prozess einzusteigen.

Darum Ja zu den Motionen, Nein zur parlamentarischen Initiative Schilliger.