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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-09-30

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 43: Hier stellt sich die Frage, ob der Staat seine öffentlich-rechtlichen Forderungen auf Konkurs zu betreiben hat oder nicht. In dieser Frage sind sich selbst die Vertreter der öffentlichen Hand uneinig. Grundsätzlich gilt doch, dass die Betreibung auf Pfändung für den Gläubiger und die Gläubigerin interessanter ist als die Betreibung auf Konkurs. Für private Gläubigerinnen und Gläubiger, deren Schuldnerinnen und Schuldner der Konkursbetreibung unterliegen, lohnt sich das Konkursverfahren meistens nicht. Es stellt sich jetzt die Frage, warum der Staat in dieser Frage bessergestellt werden soll.

In der Praxis ist es so, dass die grosse Mehrheit der Konkursverfahren für den Gläubiger bzw. die Gläubigerin erfolglos abgeschlossen wird. Die Verfahren enden in 58 Prozent mit der Einstellung mangels Aktiven und in 40 Prozent im summarischen Verfahren ohne Chance auf eine Konkursdividende.

In Artikel 43 geht es konkret um die Frage, ob die Konkursbetreibung für Steuern, Abgaben, Gebühren, Bussen und andere im öffentlichen Recht begründete Leistungen ausgeschlossen sein soll oder nicht. Öffentlich-rechtliche Gläubiger wie etwa Steueramt oder Suva sollen die Wahlfreiheit erhalten, ob eine Betreibung zwecks Pfändung oder zwecks Konkurses fortgesetzt wird. Es wird damit begründet, dass der Staat sich die Kunden nicht auswählen könne.

Der Staat kann aber in Situationen, wo es sinnvoll ist, Zahlungsaufschub gewähren. Man kann mit der Steuerverwaltung zum Beispiel auch einen Ratenzahlungsplan vereinbaren und die Steuerschulden in Raten abzahlen. Das passiert heute schon. Kann ein Unternehmen trotz Aufschub die staatlichen Services nicht bezahlen, dann ist der Konkurs leider unausweichlich. Oder wollen Sie in allem Ernst, liebe Ratsmitglieder, dass diese Firmen weiter zulasten der Privaten Schulden machen können? Auch der Staat hat eine Verantwortung, der er nachzukommen hat. Es ist falsch zu warten, bis ein Privater das Konkursbegehren stellt. Der Private würde auch lieber auf Pfändung betreiben, anstatt einen Kostenvorschuss von durchschnittlich 5000 Franken zu leisten und erst noch das volle Kostenrisiko ohne Aussicht auf Erfolg zu übernehmen. [PAGE 2019]

Die Kommissionsmehrheit will darauf verzichten, die Ausnahmeregelung für öffentlich-rechtliche Gläubiger ganz aufzuheben. Meine Minderheit ist hingegen der Meinung, dass der Staat in Bezug auf die Betreibung auf Pfändung gegenüber Privatgläubigern nicht bevorzugt werden soll und dass mit der Ausnahmeregelung vielleicht sogar noch falsche Anreize gesetzt würden.

Ich beantrage Ihnen, meiner Minderheit zu folgen, und danke Ihnen für die Zustimmung.