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Randegger Johannes · Nationalrat · 2002-12-12

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Heute Morgen hatte sich die Einigungskonferenz beim Berufsbildungsgesetz mit fünf Differenzen zu befassen. Neue Anträge sind in dieser Konferenz nicht dazugekommen. In vier Fällen haben wir die Version des Ständerates übernommen, und in einem Fall hat die Version des Nationalrates obsiegt. Ich gehe die Fahne kurz durch.

Bei Artikel 11a handelt es sich um die Vorbereitung der beruflichen Grundausbildung. Es geht dort darum, die Unentgeltlichkeit dieser Massnahme ausdrücklich im Gesetz festzuhalten. Der Ständerat hat darauf bestanden, dass wir uns hier nicht in die kantonalen Kompetenzen einmischen. Die Einigungskonferenz hat sich mit 14 zu 11 Stimmen der ständerätlichen Fassung angeschlossen.

Bei Artikel 52 geht es um das Institut für Berufspädagogik. Ich erinnere Sie daran, dass sich der Ständerat unserer Version bei Absatz 2 angeschlossen hat, wonach der Bundesrat dieses Institut führt. Er hat dann aber bei Absatz 7 eine Öffnung vorgenommen, indem die Möglichkeit offen gehalten wird, dass der Bund auch zusammen mit Kantonen oder anderen entsprechenden Einrichtungen dieses Institut führen kann oder dass er bestehende Institute anerkennen kann. Diese Version des Ständerates ist in der Einigungskonferenz mit 12 zu 11 Stimmen angenommen worden.

Bei Artikel 52c geht es um die Berufsberatung. Bei der Berufsberatung - ich darf Sie daran erinnern - hat die Vorstellung des Ständerates obsiegt, dass die Berufsberatung grundsätzlich eine kantonale Aufgabe ist. Was aber die Ausbildung der Berufsberaterinnen und Berufsberater anbetrifft, hat der Bund die Kompetenz zur Gestaltung und Führung der Ausbildung dieser Leute. In der Differenz ging es schliesslich noch darum, ausdrücklich festzuhalten, dass dieses Grundangebot unentgeltlich ist. Auch hier haben die föderalistischen Überlegungen des Ständerates obsiegt. Er hat auch wieder gesagt, das sei heute schon so, es handle sich klar um eine kantonale Kompetenz. Entsprechend hat sich die Einigungskonferenz mit 15 zu 8 Stimmen dem Ständerat angeschlossen.

Bei Artikel 53 geht es um die Pauschalen. Absatz 2 ist ein Überbleibsel aus der ursprünglichen Gesetzeskonzeption des Bundesrates. Wir haben in der WBK diese Konzeption geändert, und dementsprechend ist das eigentlich ein überflüssiges Überbleibsel. Hier hat der Ständerat zu Recht eine Korrektur vorgenommen, und die Einigungskonferenz hat sich ihm mit 16 zu 8 Stimmen angeschlossen.

Bei Artikel 54, bei dem es im Detail um die Pauschalbeträge geht, hat unsere Version obsiegt. Wir haben erreicht, dass die Pauschalbeträge nach Art und Umfang der Grundausbildung und der Weiterausbildung ausgerichtet werden. Damit wird ein grosses Anliegen der welschen Kantone aufgenommen: Vollzeitschulen - ich erinnere an Diplommittelschulen oder an Lehrwerkstätten - werden in die Regelung für die Pauschale aufgenommen. Wir haben hier jetzt eine flexible Lösung, die zu drei verschiedenen Pauschalen führen wird: eine Pauschale für Vollzeitschulen; eine weitere für Berufe, bei welchen die Berufsausbildung einen hohen schulischen Anteil hat, zum Beispiel für Informatikerinnen und Informatiker, und die jungen Leute während einem Jahr in der Schule und gar nicht im Betrieb sind; eine dritte Pauschale für die ganz klassische duale Lehre. Es ist uns aber ein Anliegen, dass hiermit nicht zum Ausdruck gebracht wird, dass die Berufsausbildung in Zukunft verschult werden soll. In diesem Punkt hat dann die Version des Nationalrates mit 17 zu 6 Stimmen obsiegt.

Das Geschäftsverkehrsgesetz sieht vor, dass Sie nur noch diese Anträge der Einigungskonferenz gesamthaft annehmen oder ablehnen können. Wenn also kein anderer Antrag gestellt wird, dann wird dieser Beschluss der Einigungskonferenz rechtskräftig. Ich bitte Sie sehr, keinen anders lautenden Antrag zu stellen.

Wir schliessen damit morgen eine sechsjährige Arbeit an diesem Berufsbildungsgesetz ab. Es war vor sechs Jahren - Lehrstellenkrise, 60 000 Lehrlinge "ohne Lehrstelle" -, als die WBK die Initiative ergriffen und den Lehrstellenbeschluss I eingeführt hat. Mit einer Kommissionsmotion (97.3246), der Sie mit grosser Mehrheit zugestimmt haben und die der Ständerat ebenfalls mit grosser Mehrheit überwiesen hat, hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, eine Totalrevision der Berufsbildungsgesetzgebung vorzunehmen. Heute liegt ein modernes Rahmengesetz vor: ein Rahmengesetz, das alle Berufe umfasst, die nicht auf Hochschulstufe erlernt werden können; ein Rahmengesetz, das leistungsorientiert und durchlässig ist, das die Karrieremöglichkeiten offen lässt - an der Fachhochschule, der Universität, der ETH -; ein Rahmengesetz, das dem Bund bezüglich der Qualitätssicherung eine zentrale Rolle zuweist und das Berufsbildungsfonds einrichtet, sodass Organisationen der Arbeitswelt Beiträge an die Lehrlingsausbildung durch den Bundesrat für verbindlich erklären lassen können. Mit diesem Gesetz wird wirklich ein grosser Schritt zur Modernisierung der Grundausbildung für die zwei Drittel unserer Jugendlichen geleistet, die jährlich eine Berufslehre beginnen.

In diesem Sinne bitte ich Sie sehr, den Anträgen der Einigungskonferenz zuzustimmen.