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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-09-30

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30

Wortprotokoll

Unser Kollege Bauer verlangt in seiner Motion, dass man das vereinfachte Voranmeldeverfahren für die Kurzarbeitsentschädigung und das summarische Verfahren für die Kurzarbeitsentschädigung ins ordentliche Recht überführt. Zusätzlich verlangt er, dass die Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung auch den Monatslöhnern gestattet werden.

Das vereinfachte und das summarische Verfahren wurden im Rahmen der Corona-Massnahmen eingeführt und mehrfach verlängert. Diese Massnahmen laufen aber aus, momentan gelten sie bis zum 30. September 2021. Es ist aber so, dass natürlich noch verlängert werden könnte - wobei heute der 30. September ist. Das hat der Bundesrat bis jetzt immer getan. Er hat die Massnahmen verlängert, aber nie ins ordentliche Recht überführt.

Das vereinfachte Verfahren und auch das summarische Verfahren sind sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung eine Erleichterung. Es galt vor allem im Rahmen der Corona-Krise, die vielen Kurzarbeitsentschädigungs-Anmeldungen, diese Mengen zu bewältigen. Das war auch der Grund, wieso man hier versucht hat zu vereinfachen, um auch der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, rasch die entsprechenden Gesuche zu behandeln. Weil man somit schnell war, weil man reagieren konnte, wurden sicher auch Konkurse verhindert; es wurden aber natürlich auch Entlassungen verhindert, und das ist ja eigentlich der Zweck der Kurzarbeitsentschädigung.

Das ist auch die Begründung des Motionärs, indem er sagt, diese Massnahmen seien an und für sich gut und man solle sie ins ordentliche Recht überführen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab und begründet es vor allem damit, dass vereinfachtes und summarisches Verfahren nur in Ausnahmesituationen und nicht im ordentlichen Verfahren angewendet werden sollten. Sie sind nicht genügend präzise, und es ist damit auch nicht immer möglich festzustellen, ob die Kurzarbeitsentschädigung wirklich gerechtfertigt ist. Man hat auch aus Sicht der Verwaltung und des Bundesrates eher weniger Informationen zu den Kurzarbeitsentschädigungen. Das ist auch wichtig für die Aufarbeitung und die Analyse des Systems. Mit diesen Massnahmen wird aufgrund gesamter Lohnsummen und nicht aufgrund der einzelnen Löhne abgerechnet, und die Reduktion der Kurzarbeit wird auch summarisch festgestellt, nicht detailliert.

Das System hat für die Unternehmen nicht nur Vorteile, es hat auch Nachteile. Es gibt Unternehmen und Branchen, die durch das summarische Verfahren und das vereinfachte Verfahren benachteiligt werden. Zu den Ferien und Feiertagen sagt der Bundesrat klar, dass da die Kurzarbeitsentschädigung für Monatslöhner nicht gerechtfertigt sei. Das wäre eine nicht gerechtfertigte Erhöhung der Monatslohnentschädigungen im Bereich der Kurzarbeit. Das ist ja auch nicht der Sinn der Kurzarbeit. Man hat das auch klar in der Kommission gesagt, dass es nicht Sache der Kurzarbeitsentschädigung ist, die Freizeit zu entschädigen.

Ihre Kommission hat diese Motion am 1. September 2021 beraten. Sie hat festgestellt, dass einige Branchen von den vereinfachten und summarischen Verfahren profitieren, andere hingegen, zum Beispiel solche der Maschinenindustrie, nicht; diese haben sich auch so geäussert. Wir haben auch festgestellt, dass die Zahl der Kurzarbeitsentschädigungen natürlich abgenommen hat und man langsam wieder in den normalen Rahmen zurückkommt.

Auch die Kantone haben sich geäussert. Die Mehrheit der Kantone will zurück zum ordentlichen Verfahren. Das ist wichtig, weil die Kantone natürlich im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung mit Mehraufwand konfrontiert waren. Deshalb ist es wichtig, dass auch sie sich dazu äussern. Für die Mehrheit der Kantone ist es möglich, hier wieder im ordentlichen Rahmen zu handeln.

An der gleichen Sitzung beschloss Ihre Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, ein Schreiben an den Bundesrat zu verfassen und ihm darin die Weiterführung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens - aber nur das! - zu beantragen. Ein solches Schreiben ist ja nichts weiter als eine Bitte an den Bundesrat, wie gewünscht zu handeln.

Die Kommission war auch klar gegen eine Überführung ins ordentliche Recht. Das Anliegen des Motionärs, das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung ins ordentliche Recht zu überführen, geht Ihrer Kommission eindeutig zu weit. Sie sollen für Ausnahmesituationen beibehalten und nicht überführt werden; eine Verlängerung der ausserordentlichen Massnahmen ist etwas anderes.

Ebenfalls abgelehnt wurde die Ferien- und Feiertagsentschädigung für Arbeitnehmende im Monatslohn. Das würde, wie [PAGE 1078] bereits gesagt, zu einer Erhöhung der Entschädigung führen und wäre somit nicht gerechtfertigt.

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission deshalb Ablehnung der Motion.