Baader Caspar · Nationalrat · 2000-03-22
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-22
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag" oder kurz "Konstruktives Referendum" will ein neues Volksrecht in der Bundesverfassung verankern. Mit diesem Volksrecht sollen bekanntlich auf Verlangen von 50 000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen einzelne Kritikpunkte einer Vorlage, die im Parlament unterlegen sind, dem Volk in Form eines Gegenvorschlages oder in Form von Gegenvorschlägen zur Abstimmung unterbreitet werden können, ohne dass damit die ganze Vorlage zu Fall gebracht werden muss. Die einzige Bedingung ist, dass diese Kritikpunkte bereits im Parlament als Anträge eingebracht wurden und dort die Zustimmung von 5 Prozent der Mitglieder eines Rates erhalten haben, und zwar nur eines Rates. Dieses Quorum bedeutet im Klartext - wie es Frau Vallender schon ausgeführt hat -, dass einem solchen Antrag im Parlament entweder nur insgesamt zehn Nationalrätinnen und Nationalräte oder insgesamt gar nur drei Ständerätinnen und Ständeräte zustimmen müssen.
Das neue Referendum ist nach der Meinung der SVP-Fraktion bei genauer Betrachtung alles andere als konstruktiv, um nicht zu sagen destruktiv. Es ist aus folgenden vier Gründen kein tauglicher Ansatz für eine Volksrechtsreform:
1. Die Konkordanz ist gefährdet. Das konstruktive Referendum leistet der Rosinenpickerei Vorschub. Dieses angebliche Volksrecht ist im Wesentlichen ein Instrument für jene, die mit ihren Anträgen im demokratischen, parlamentarischen Meinungsbildungsprozess keine Mehrheit erreicht haben und mit ihren Anliegen nicht durchgedrungen sind. Es erstaunt mich schon, dass sich gerade die Ratslinke - die der SVP immer wieder fehlende Konkordanzfähigkeit vorwirft - für dieses konstruktive Referendum stark macht, welches gegen die Konkordanz gerichtet ist. In der Konkordanzdemokratie wird in der Regel im Parlament ein Vorlagepaket geschnürt, das mehrheitsfähig ist, bei welchem alle Gruppierungen etwas Haare lassen müssen und bei welchem selten eine Partei ihre Maximalforderungen durchbringt. Dass dieses Referendum gegen die Konkordanz gerichtet ist, ergibt sich auch aus dem vorgeschlagenen enorm tiefen Quorum. Es genügt für die Ergreifung eines Referendums, dass dem Anliegen insgesamt zehn Nationalrätinnen und Nationalräte beziehungsweise insgesamt drei Ständerätinnen und Ständeräte zugestimmt haben. Wo bleibt da das Demokratieverständnis der Initianten?
2. Die Kohärenz der Rechtsordnung ist gefährdet. In aller Regel weist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz inhaltlich, aber auch formell eine gewisse Einheitlichkeit auf.
Wenn es gemäss dem Willen der Initiantinnen und Initianten möglich werden soll, Minderheitsanträge aus dem Rat einer Volksabstimmung zu unterwerfen, besteht die Gefahr, dass bei Annahme derselben sowohl die inhaltliche Einheit einer Vorlage als auch die Völkerrechtskonformität und die [PAGE 393] Verfassungsmässigkeit derselben plötzlich infrage gestellt werden. Das Parlament hält nämlich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen die Verfassungsmässigkeit hoch.
Diesbezüglich besteht auch ein Unterschied zu den Kantonen Bern und Nidwalden, welche das konstruktive Referendum kennen. Bei diesen kann nämlich die Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes nach dessen Erlass durch das Bundesgericht überprüft werden.
3. Aushöhlung des Zweikammersystems: Gemäss dem Vorschlag der Initiantinnen und Initianten kann ein im Parlament abgelehnter Minderheitsantrag schon dann dem Referendum unterstellt werden, wenn der Antrag von nur 5 Prozent der Mitglieder eines Rates unterstützt worden ist. Mit dieser Art des Quorums wird der andere Rat praktisch ausgeschaltet. Wenn schon, müsste ein solches Quorum, welches sicher mehr als 5 Prozent betragen müsste, kumulativ in beiden Räten erfüllt sein.
Im Zweikammersystem liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu den Kantonen. Dazu kommt, dass beim Berner Modell im Gegensatz zum vorliegenden Vorschlag bei Ergreifung eines konstruktiven Referendums immer auch automatisch die grundsätzliche Frage des ordentlichen Referendums gestellt wird. Das heisst, dass die Gesetzesvorlage bei Ergreifung des konstruktiven Referendums immer auch als Ganzes abgelehnt werden kann.
4. Kompliziertheit des Abstimmungsverfahrens: Diese entsteht, wenn gleichzeitig eine Abstimmung über mehrere Gegenvorschläge verlangt wird. Die Beispiele, die im Anhang zur Botschaft aufgeführt sind, zeigen dies mit aller Deutlichkeit. Ich denke an das Beispiel mit Haupt-, Subeventual- und Stichfragen.
Auch die Kommunikation im Abstimmungskampf wird in solchen Fällen erschwert, ja sogar verunmöglicht.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der einstimmigen SVP-Fraktion, Volk und Ständen die Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag" zur Ablehnung zu empfehlen und den Antrag der Minderheit Bühlmann abzulehnen.