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preparatory:AB 290344

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat an den Sitzungen vom 9. und 31. August 2021 den Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022-2025 vorberaten. An der ersten Sitzung wurden die SBB, der Verband öffentlicher Verkehr sowie die Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs angehört. Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf das Geschäft eingetreten.

Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 4352,2 Millionen Franken für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs in den Jahren 2022 bis 2025. Der regionale Personenverkehr ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. 2,5 Millionen Personen pro Tag bringt der regionale Personenverkehr zur Arbeit, zum Einkaufen oder an ihr Freizeitziel. Die Reisenden legen dabei pro Jahr rund 9,5 Milliarden Kilometer zurück. Dies entspricht 237 500 Erdumrundungen jedes Jahr. Der regionale Personenverkehr verbindet Dörfer und Agglomerationen mit Zentren und Städten in allen Regionen der Schweiz. Oder anders gesagt: Er verbindet die feinen Kapillaren mit den pulsierenden Adern.

Im Rahmen des Bestellverfahrens legen Bund und Kantone gemeinsam das zu bestellende Angebot fest. Die Leistungen werden aufgrund der geplanten ungedeckten Kosten abgegolten und zur Hälfte vom Bund finanziert. Der beantragte Verpflichtungskredit ermöglicht es, den regionalen Personenverkehr schweizweit sicherzustellen, den Ausbau der geplanten Verkehrsleistungen und die Folgekosten der für notwendig erachteten Investitionen zu finanzieren.

Für die Kommissionsmehrheit ist der vorliegende Verpflichtungskredit zentral für ein attraktives und zuverlässiges Verkehrssystem in den Städten, in den Agglomerationen und in den ländlichen Gebieten. Die Investition dient dem ganzen Land. Im Ausland werden wir gerade um dieses Finanzierungssystem für den öffentlichen Verkehr beneidet. Der Verpflichtungskredit ist aber auch aus klimapolitischen Gründen wichtig. Der öffentliche Verkehr ist Teil der Lösung: Er ist emissionsarm und energieeffizient, und vor allem braucht er in unserem dicht besiedelten Land als Massentransportmittel wenig Platz.

Ich komme zu den Minderheitsanträgen: Die Minderheit I (Storni) möchte den Verpflichtungskredit jährlich real um 2 Prozent erhöhen; damit würde der Verpflichtungskredit um rund 90 Millionen Franken erhöht werden. Die Kommission lehnt diesen Antrag mit 13 zu 9 Stimmen ab. Eine Erhöhung des Kredites wurde weder von der Branche noch von den Kantonen gefordert.

Die Minderheit II (Tuena) will den vorgesehenen Verpflichtungskredit um rund 250 Millionen Franken kürzen und damit auf der gleichen Höhe wie in der aktuellen Bestellperiode belassen. Die Kommission lehnt diesen Antrag mit 17 zu 5 Stimmen ab. Damit müssten geplante Angebotsausbauten gestrichen oder aufgeschoben werden. Der vorgesehene Betrag ist bereits ein niedrigerer Betrag als derjenige, der in der Bedarfsanalyse gemeldet wurde.

Damit komme ich noch zur Minderheit Tuena bei Artikel 1a: Die finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den regionalen Personenverkehr sind schwer abzuschätzen. Nach den Prognosen der Branche werden die Auswirkungen auf die Transporterlöse voraussichtlich bis 2024 spürbar sein. Aus diesem Grund will die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 18 zu 7 Stimmen - den Bundesbeschluss mit einem Artikel 1a ergänzen. Dies wurde übrigens auch von der Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs ausdrücklich gefordert. Damit hat der Bundesrat bei Feststellung einer allfälligen Finanzierungslücke im Jahr 2023 einen Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit zu beantragen.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.