Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-30
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt Ihnen alle vier Jahre einen Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr vor. Der regionale Personenverkehr umfasst den öffentlichen Verkehr mit Bahn, Bus, Schiff und Seilbahn innerhalb einer Region. Dazu gehören u.[NB]a. die S-Bahnen und die Angebote des öffentlichen Verkehrs zur[NB]Erschliessung von Ortschaften sowie die Verbindungen in benachbarte Regionen und ins grenznahe Ausland.
Der Bund und die Kantone bestellen diese Angebote gemeinsam, und sie bezahlen sie auch gemeinsam bzw. gelten die ungedeckten Kosten je zur Hälfte ab. Das heisst, dass sie auf diese Art und Weise 116 Transportunternehmen für den Betrieb auf über 1400 Linien vergüten. Das ist der regionale Personenverkehr.
Der regionale Personenverkehr ist selbstverständlich ein absolut zentrales verkehrspolitisches Instrument, das wir haben, das wir pflegen und um das uns - das wurde heute gesagt - viele andere Staaten beneiden. Der regionale Personenverkehr ist auch für den Zusammenhalt in unserem Land von grosser Bedeutung. Mit dem regionalen Personenverkehr beweist die Politik, dass sie sich um alle Regionen in unserem Land kümmert, dass sie den Städten, den Agglomerationen, den ländlichen Gebieten, ihnen allen ein qualitativ gutes Angebot machen will. Schliesslich ist der regionale Personenverkehr und damit auch der Verpflichtungskredit, über den Sie heute beraten und den Sie beschliessen, auch ein ganz wichtiger Beitrag zur Klimapolitik und zum Klimaschutz.
Der Bundesrat beantragt Ihnen für die nächste Vierjahresperiode 2022-2025 einen Verpflichtungskredit von 4,35 Milliarden Franken. Das sind 250 Millionen Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. Damit sollen die Angebotsausbauten, die im Jahr 2019 angemeldet worden sind - es geht hier insbesondere um den Ausbau der S-Bahnen Zürich, Freiburg und Waadt -, umgesetzt werden können. Ausserdem soll es Investitionen ins Rollmaterial sowie Nachtbusangebote und Innovationen geben. Ein Teil der Mittel ist zudem für Projekte zum Umstieg auf Elektrobusse vorgesehen.
Wir sind der Meinung, dass wir mit diesem Betrag diese Bedürfnisse abdecken können, und ich nehme deshalb auch gleich Stellung zu den beiden Minderheitsanträgen zu Artikel 1. Die Minderheit I möchte den Betrag aufstocken, die Minderheit II möchte den Betrag, den Ihnen der Bundesrat vorschlägt, kürzen, wie das auch bereits in der Vernehmlassung gefordert worden ist; also die einen wollten etwas mehr, die anderen wollten etwas weniger. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir hier auf der einen Seite einen Antrag stellen, der der Mehrheit der Kantone entgegenkommt und auch auf die angespannte Finanzlage eingeht, auf der anderen Seite bewegt sich der Verpflichtungskredit auch auf der Grundlage der bestehenden Finanzplanung des Bundes. Es geht bei diesem Antrag, den Ihnen der Bundesrat stellt, also um ein durchschnittliches reales Wachstum von 1,2 Prozent pro Jahr. Wie ich vorhin erwähnt habe, sind wir der Meinung, dass wir damit das, was geplant und gewünscht wird, finanzieren können.
Ich möchte noch etwas zu Corona sagen. Die Pandemie hat natürlich einen grossen Einfluss auf den öffentlichen Verkehr. Auf die kurzfristigen Folgen haben Sie in den beiden Räten ja bereits im Herbst letzten Jahres mit dem Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise reagiert. Dieses Jahr haben Sie zwei zusätzliche Motionen überwiesen, bei denen Sie vom Bundesrat erwarten, dass wir auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise im Ortsverkehr, im touristischen Verkehr und im Fernverkehr reagieren. Die Beratung eines zweiten Massnahmenpakets zur Erfüllung dieser zwei Motionen soll in der Wintersession, noch in diesem Jahr, erfolgen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass in diesem hier vorgeschlagenen Kredit jetzt nicht auch noch die Auswirkungen der Pandemie auf den regionalen Personenverkehr aufgenommen werden sollen, sondern dass wir die Folgen dann ab 2022 im Rahmen der Verpflichtungskredite und im Rahmen des Bestellverfahrens berücksichtigen werden. Wie gesagt, das zweite Massnahmenpaket werden wir Ihnen noch in diesem Jahr unterbreiten.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich für die Annahme des Antrages des Bundesrates ausgesprochen. Sie hat ausserdem in Artikel 1a gewünscht, dass der Bundesrat die beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen im Jahr 2023 über den aktuellen Stand informiert, damit gegebenenfalls dann im Rahmen des Budgetverfahrens 2024 ein Zusatzkredit beantragt werden kann.
Von der Minderheit II (Tuena) wurde gesagt, dass dieser Zusatz nicht zwingend notwendig wäre. Dem ist tatsächlich so, und der Bundesrat würde das machen. Ich denke aber, indem Ihre Kommission das hier festgehalten hat, bringt sie auch zum Ausdruck, dass sie sich bewusst ist, dass angesichts der Ausgangslage, in der wir uns heute befinden, mindestens nicht ausgeschlossen werden kann, dass Zusatzkredite notwendig sein werden; deshalb will sie hier auch gleich sicherstellen, dass sie diese Information rechtzeitig bekommt, [PAGE 2057] damit sie dann eben im Budgetverfahren auch einen Zusatzkredit beantragen kann.
Die Frage ist ein bisschen: Was bedeutet es, wenn Sie den Zusatz, den Ihre Kommissionsmehrheit angenommen hat, nun wieder streichen? Damit sollte sicher nicht zum Ausdruck gebracht werden, dass Sie die Information nicht wollen oder nicht bereit wären, den Zusatzkredit dann allenfalls auch zu sprechen. In diesem Sinne, glaube ich, hat Ihre Kommissionsmehrheit jetzt zum Ausdruck gebracht, dass sie so schrittweise vorgehen will.
Der Bundesrat wehrt sich nicht dagegen und empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.