Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2021-09-30
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Mit der Motion wird verlangt, dass ein Gewässerraum verkleinert werden kann, wenn die Landwirtschaft respektive ein einzelner Landwirtschaftsbetrieb einen übermässig grossen Anteil der ertragreichen Futtergrundlage verlieren würde. Ziffer 2 der Motion, bei der es um die Düngung geht, ist zurückgezogen worden. Es geht somit nur noch um Ziffer 1. Im Ständerat ist die Motion in der Frühjahrssession 2021 mit 26 zu 18 Stimmen angenommen worden.
Ihre Kommission hat im April einen Zusatzbericht zu den Auswirkungen der Motion auf die Landwirtschaft, die Umwelt und den Vollzug des Gewässerraumes verlangt. Dieser Bericht weist unter anderem aus, dass in vielen Kantonen die Arbeit erst noch geleistet werden muss. Die Arbeiten stehen noch nicht, wie öfters beschrieben, kurz vor dem Abschluss. Erst 13 Prozent der Gemeinden haben den Gewässerraum eigentümerverbindlich ausgeschieden, rund ein Viertel der Gemeinden hat ihn behördenverbindlich festgelegt. Es muss also in einigen Kantonen noch viel Arbeit geleistet werden.
Der Bericht zeigt auch auf, dass in den drei untersuchten Kantonen Glarus, Graubünden und Aargau nur 34 von 1885 Betrieben, also rund 1,8 Prozent der Betriebe, von dieser Regelung betroffen wären. Somit kann also nicht von einer komplett neuen Ausgangslage für die Ausscheidung der Gewässerräume gesprochen werden. Vielmehr sollen Anpassungen und Lösungen für einzelne, übermässig betroffene Betriebe, welche durch die Gewässerraumausscheidung in ihrer Existenz bedroht sind, mit gesetzlicher Grundlage möglich werden. Die betroffenen Betriebe liegen in erster Linie in engen Tälern, wo der Talboden beschränkt, aber produktiv ist.
Eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen. Gerne fasse ich die Argumente in der Folge kurz zusammen:
Die Gesetzesanpassung soll die Möglichkeit schaffen, für einzelne, übermässig betroffene Betriebe eine Lösung zu finden und somit den sozioökonomischen Interessen Rechnung zu tragen. Die Motion sieht eine Kann-Formulierung vor. Es geht nicht darum, die Spielregeln mitten im Prozess komplett zu verändern. Vielmehr geht es darum, die notwendige Flexibilität, wie sie auf Verordnungsstufe zum Teil bereits ermöglicht wurde, auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.
Die bei der Umsetzung der Motion vorgesehene Reduktion des Gewässerraumes würde nach Ansicht der Mehrheit der Kommission den Gewässerschutz nicht wesentlich einschränken, da der Gesetzesartikel nur in speziellen und seltenen Fällen zur Anwendung kommen würde. Somit ist auch der Kompromiss, der im Zusammenhang mit der Initiative "Lebendiges Wasser" gemacht wurde, nicht infrage gestellt.
Es besteht die Befürchtung, dass bei einer Einschränkung der Futteranbauflächen die betroffenen Betriebe mit der Futterproduktion auf bereits ausgeschiedene Biodiversitätsförderflächen ausweichen würden. Damit würde in der Gesamtbetrachtung der Biodiversität kein Gefallen getan.
Die Minderheit Ihrer Kommission befürchtet allerdings, dass durch eine Gesetzesanpassung Kantone, welche die Ausscheidung bereits festgelegt hätten, in ihrer Arbeit einen Schritt zurückgehen müssen. Im Weiteren wird es als staatspolitisch schwieriges Zeichen erachtet, wenn so spät im Prozess der Festlegung der Gewässerräume noch Gesetzesanpassungen gemacht werden. Einige Mitglieder fürchten auch um die Glaubwürdigkeit von Gegenvorschlägen zu Initiativen, wenn diese im Nachgang modifiziert werden können.
Zusammenfassend kann ich festhalten, dass Ihre Kommission mit 13 zu 12 Stimmen die Motion gutgeheissen hat. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.